Beschlussvorlage - 11/SVV/0852

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die beiden im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße“ gelegenen Planstraßen in 14469 Potsdam sollen wie folgt benannt werden:

 

Die Planstraße „Nord“ soll in

 

„Siegward-Sprotte-Straß

 

benannt werden.

 

Die Planstraße „Süd“ soll in

 

“Haeberlinweg“

 

benannt werden.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Namensgeber der Planstraße Nord ist der Maler und Philosoph sowie Potsdams Ehrenbürger Siegward Sprotte (1913 – 2004). Die Nähe der zu benennenden Planstraße zu dem ehem. Wohnhaus Siegward Sprottes in der Katharinenholzstraße 7 – 8, welches heute Sitz der 1992 gegründeten Siegward-Sprotte-Stiftung ist, würdigt in besonderer Weise dem Wirken und Schaffen Siegward Sprottes.

 

Namensgeber der Planstraße Süd ist der im 19. Jhd. in Potsdam tätig gewesene königlich-preußische Hofbaurat Johann Heinrich Haeberlin (1799 – 1866), der als ehem. Schinkel-Schüler in den Jahren 1846 bis 1848 das nahe gelegene Krongut im italienischen Stil wiederaufgebaut hat. Haeberlin wirkte außerdem an der Neugestaltung der Kirche zu Bornstedt mit und auch seine Grabstätte befindet sich auf dem dortigen Friedhof. Die Benennung einer Straße nach Johann Heinrich Haeberlin in unmittelbarer Nähe des Krongutes und der Kirche zu Bornstedt trägt folglich seinem Wirken in angemessener Weise Rechnung.

 

Der Kulturausschuss stimmte der Benennung dieser beiden Planstraßen in den Sitzungen am 19.05.2011 sowie 16.06.2011 zu.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Beschilderung dieser Straße übernimmt der Bauherr/Bauvorhabenträger. Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine Kosten.

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Anlagen

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