Beschlussvorlage - 11/SVV/0853

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die im Mittelbereich der Speicherstadt in 14473 Potsdam gelegenen Planstraßen 3 und 4 sollen wie folgt benannt werden:

 

Planstraße 3:     An der Kornmühle

 

Planstraße 4:     Am Speicher

 

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Erläuterung

Begründung:

 

In Abstimmung mit dem Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen haben die Groth Gruppe, vertreten durch die asenticon AG, und die Pro Potsdam GmbH als Bau- und Erschließungsträger des Nord- und Mittelbereiches des Speicherstadtgeländes in 14473 Potsdam den Antrag auf Straßenbenennung der dortigen Planstraßen gestellt.

 

Die einzelnen baugebietsübergreifenden Planstraßenabschnitte wurden seitens des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen zusammengefasst, um eine sinnvolle und nachvollziehbare Straßenbenennung sowie Hausnummerierung zu gewährleisten. Es sind daher fünf Straßenverläufe im Mittel- und Nordbereich der Speicherstadt entstanden, die benannt werden müssen.

 

Auf Grund der baugebietsübergreifenden Straßenplanung – die Planstraßen 3 und 4 befinden sich teilweise innerhalb und teilweise außerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ – sowie der derzeit laufenden und noch verfahrensoffenen Bebauungsplanung im Nordbereich der Speicherstadt zum Bebauungsplan Nr. 36-1, ist eine baugebietsübergreifende Straßenbenennung derzeit nicht möglich.

 

Daher sollen zuerst die Planstraßen 3, 4 und D im Mittelbereich benannt werden, denn für den Mittelbereich ist noch in diesem Jahr der Baubeginn vorgesehen, so dass die Straßenbenennung für diesen Abschnitt allein aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit (amtliche Hausnummerierung) sowie aus baurechtlichen Gründen vorgezogen werden muss.

 

Die Namensauswahl der Planstraßen 3 und 4 spiegelt in besonderem Maße die historische Nutzung des Speicherstadtgeländes wider und ist sehr griffig und verwendungsfreundlich für die künftigen Anlieger und Bewohner.

 

Der Kulturausschuss stimmte in seiner Sitzung am 08.09.2011 der Benennung der beiden Planstraßen 3 und 4 einstimmig zu.

 

Die Benennung der Planstraße D wurde im Kulturausschuss auf die nächste Sitzung vertagt, daher wird die Benennung dieser Straße zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Beschilderung dieser Straße übernimmt der Bauherr/Bauvorhabenträger. Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine Kosten.

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Anlagen

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