Beschlussvorlage - 11/SVV/0891

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Die Haushaltsüberschreitung in Höhe von 196.009,73 Euro aus dem Aufwandskonto 1119901.5495000 sowie aus dem Auszahlungskonto 1119901.7495000 wird genehmigt.

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Erläuterung

Begründung:

 

r die ehemals volkseigenen Grundstücke in Potsdam, Zeppelinstraße, hat das BADV als Verwalter des Entschädigungsfonds auf der Grundlage des § 12 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 9 Abs. 2 EntschG den als Anlage beigefügten Bescheid vom 22.09.2011 über 228.917,19 Euro erlassen.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam unterliegt, hinsichtlich des bezeichneten ehemals volkseigenen Vermögenswertes der Abführungspflicht nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EntschG gegenüber dem Entschädigungsfonds.

 

Mit bestandskräftigen Bescheid des BADV vom 06.10.2005 wurde die Rückübertragung der Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 37.639 m² (Areal Luftschiffhafen) ausgeschlossen, da es sich um sportlich und schulisch genutzte Flächen handelt. Demzufolge unterliegt die Landeshauptstadt Potsdam der Entschädigungspflicht.

 

Eine Inanspruchnahme aus Rückstellungen ist nicht möglich, da weder vom FB 21 noch vom FB 16 Rückstellungen für diesen Sachverhalt (Zeppelinstraße, Potsdam) gebildet worden sind.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Unabweisbarkeit der Maßnahme am 27.10.2011 bestätigt (Anlage).

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

In dem Aufwandskonto 1119901.549500 sowie in dem Auszahlungskonto stehen nur noch 32.907,46 Euro zur Verfügung. Somit ist eine überplanmäßige Haushaltsüberschreitung von 196.009,73 Euro erforderlich.

 

Die Deckung wird von den Produktkonten 113100.5431530/7431530 (Allgemeine Rechtsangelegenheiten) in Höhe von 100.000,00 Euro und 1113100.5241100/7241100 (Versicherungsaufwand) in Höhe von 96.009,73 Euro gewährleistet.

 

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