Antrag - 11/SVV/0928

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Beschluss

 

11/SVV/0847 – Neubildung des Hauptausschusses

 

wird bestätigt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Der genannte Beschluss zur Neubildung des Hauptausschusses wurde in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung per Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung aufgenommen und mehrheitlich beschlossen.

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 BbgKVerf ist eine Erweiterung der Tagesordnung nur zulässig, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, die keinen Aufschub duldet, d. h. wenn ihre Beratung und Entscheidung unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Ladungsfrist nicht bis zur nächsten Sitzung aufgeschoben werden kann, ohne dass Nachteile eintreten, die nicht wieder rückgängig gemacht werden können.

 

Es bestehen Zweifel, dass der Beschluss unter Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes gefasst worden ist. Insbesondere ist fraglich, ob die Nichtvornahme einer Entscheidung auf Neubesetzung zu einem unabwendbaren Nachteil für die Stadt geführt hätte.

 

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, dass Sitze im Hauptausschuss unbesetzt bleiben, in Kauf genommen. Zu einer Beschlussunfähigkeit des Hauptausschusses hätte das Unterlassen einer Beschlussfassung über die Neubesetzung des Hauptausschusses nicht geführt.

 

Um den möglicherweise vorliegenden Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz zu heilen, wird dieser Bestätigungsbeschluss eingeholt. Diese Angelegenheit wurde unter Wahrung der Bekanntmachungsfristen in die Tagesordnung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2011 aufgenommen.

 

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