Antrag - 11/SVV/0932

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, die Unabhängigkeit des Beteiligungsmanagements zu stärken. Ziel sollte es dabei sein, eine Verquickung des Beteiligungsmanagements mit der Geschäftsführung städtischer Beteiligungen auszuschließen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Das Beteiligungsmanagement übernimmt nach eigener Aussage eine Schnittstellenfunktion zwischen Stadt und städtischen Beteiligungen. Dabei soll das Beteiligungsmanagement die „dezentralen Unternehmenseinheiten des komplexen Konzernverbundes koordinieren und einheitlich im Hinblick auf die Erreichung strategischer und finanzieller Ziele der Landeshauptstadt ausrichten.“ Mit seiner Berichtsverpflichtung an die Stadtverordnetenversammlung und der Erstellung des Konzernberichtes übt das Beteiligungsmanagement eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber den städtischen Beteiligungen aus.

 

Diese Kontroll- und Steuerungsfunktionen werden durch eine Verquickung mit den Aufgaben der Geschäftsführung in einer städtischen Beteiligung nicht sichergestellt. Derjenige der die städtischen Konzerne steuern und kontrollieren soll, kann nicht die Kontrolle und Steuerung für sich selbst übernehmen.

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