Antrag - 11/SVV/0876

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenvresammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Ergänzung der Sportstättennutzungs- und vergabeordnung erarbeiten zu lassen, in der die Nutzung des Geländes am Luftschiffhafen und aller dort befindlichen Sporteinrichtungen  verbindlich geregelt wird.

 

Die Ergänzung der Satzung ist der Stadtverordnenterversammlung im Februar 2012 vorzulegen.

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Erläuterung

Ohne eine verbindliche Regelung fehlt die rechtliche Grundlage um die Nutzung der neuen Sporthalle und des Geländes Luftschiffhafen konfliktfrei zu gewährleisten.

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