Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0961

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Entsprechend Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2011 (DS 11/SVV/0689) wird über mögliche Neuregelungen bei der Fäkalienabfuhr berichtet.

 

Nach erfolgter Prüfung der Gebührenentwicklung 2008 und den Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Ordnung und Landwirtschaft wurden die Kalkulationen bezüglich der dezentralen Abwasserbeseitigung 2010 bis 2012 überarbeitet. Insbesondere war der Aufwand für das Einsammeln wegen der Gebührengerechtigkeit entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten zu differenzieren.

 

Die erste Änderungssatzung der Abwasserbeseitigungs- und -abgabensatzung – AWS trat am 01.01.2010 in Kraft.

 

Der Gebührensatz für die Mengengebühr (Schmutzwasser dezentral) beträgt bei Grundstücken, die von öffentlichen Straßen entsorgbar sind im Erhebungszeitraum

 

2010              3,70 Euro/m³

2011              3,87 Euro/m³

2012              4,06 Euro/m³

 

Die Grundgebühren entsprechen denen beim zentralen Schmutzwasser.

 

Zusätzlich werden bei Schlauchverlegungen 1,67 Euro je m erhoben. Beim Einbau eines sogenannten Stutzens durch den Grundstückseigentümer entfällt diese.

 

Die Abrechnung erfolgt nach dem Trinkwassermaßstab. Für jede Sammelgrube ist ein Dichtheitsnachweis der Landeshauptstadt Potsdam vorzulegen. Diese Satzungsanpassung wird von den Kunden mehrheitlich begrüßt.

 

Bei den nicht von öffentlichen Straßen entsorgbaren Grundstücken, insbesondere Kleingartenparzellen, beträgt der Gebührensatz für die Mengengebühr (Schmutzwasser dezentral)

 

2010              16,92 Euro/m³

2011              17,04 Euro/m³

2012              17,17 Euro/m³

 

Zusätzlich fällt eine Anfahrtpauschale von 15 Euro an. Schlauchverlegungskosten werden hier über die Mengengebühr gedeckt.

 

Die Trennung von Grundstücken in - von öffentlicher Straße- und -nicht von öffentlicher Straße entsorgbar- hat sich als wenig praktikabel erwiesen. Für den Kalkulationszeitraum 2013/14 werden hierfür 2 genau definierte Anlagen erklärt, um eine genaue Abgrenzung vornehmen zu können.

 

Im Zusammenhang mit der gesetzlich vorgeschrieben Umstellung bei der Bescheiderstellung an die Grundstückseigentümer kam es 2011 zu Problemen bei der Jahresabrechnung in den Kleingartenvereinen, insbesondere bei städtischen vom KIS verwalteten Grundstücken.

 

Die Abfuhren auf den Gebührenbescheiden seien schwer zuzuordnen und es entstehe großer Aufwand beim VGS. In der Kleingartenkommission am 15.11.2011 wurde dazu vereinbart, zusammen mit dem KIS, dem FB Grün- und Verkehrsflächen, dem VGS und der EWP bis März 2012 Lösungen für eine optimalere Abrechnungspraxis zu finden.

Insbesondere bei den 4.700 Kleingartenparzellen sollte neben der Mengengebühr auch eine Schlauchgebühr eingeführt werden, womit sich die Mengengebühr senken würde.

 

 

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Erläuterung

 

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