Antrag - 11/SVV/0970

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Eintragungen ins Goldene Buch der Stadt spätestens zwei Sitzungen des Hauptausschusses vor dem Termin des beabsichtigten Eintrages dem Hauptausschuss zur Abstimmung vorzulegen.

 

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Erläuterung

Begründung:

In der Vergangenheit kam es vor, dass der Hauptausschuss nur wenige Tage vor dem beabsichtigten Eintrag informiert wurde. Da waren in der Regel die zu Ehrenden bereits eingeladen. Damit wurde dem Hauptausschuss das Recht, auf die Eintragungen Einfluss zu nehmen, de facto verwehrt.

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Anlagen

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