Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0975

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Verwaltung hat entsprechend Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2011 (DS 11/SVV/0523) in Zusammenarbeit mit der Energie und Wasser Potsdam GmbH eine erste Indikation der Gebührenentwicklung für Trink- und Abwasser im Zeitraum 2013/2014 erarbeitet.

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Erläuterung

1.      Trink- und zentrale Abwassergebühren

 

Im Landesvergleich liegt Potsdam bei den Trink- und Abwasserpreisen bei 11% über dem Landesdurchschnitt. (Anlage). Dies muss jedoch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass Potsdam keine Beiträge erhebt und in der Vergangenheit im Vergleich zu den Zweckverbänden erst in den letzten 3 Jahren Fördermittel bewilligt bekommen hat.

 

Die Entwicklung der Mengengebühren wurde am 06.12.2007 durch die Stadtverordnetenversammlung für den Zeitraum von 2008 bis 2012 beschlossen. Dabei gilt Folgendes:

 

Trinkwasser

 

Die Mengengebühr beträgt für jeden vollen Kubikmeter Wasser für die Benutzung der zentralen öffentlichen Wasserversorgungsanlage für den Erhebungszeitraum

 

2008                                2,05 Euro/m³

2009                                2,10 Euro/m³

2010                                2,15 Euro/m³

2011                                2,20 Euro/m³

2012                                2,25 Euro/m³

 

Die Grundgebühr beträgt je Grundstücksanschluss und je Kalenderjahr auf der Basis der Wasserzählergrößen (Qn)

 

bis Qn 2,5                                               33,72 Euro brutto

größer Qn 2,5 bis Qn 6                 114,60 Euro brutto

größer Qn 6 bis Qn 10                 225,96 Euro brutto

größer Qn 10 bis Qn 15                 900,36 Euro brutto

größer Qn 15 bis Qn 40              2.249,16 Euro brutto

größer Qn 40                                          2.812,20 Euro brutto

 

Schmutzwasser (zentrale Entsorgung)

 

Der Gebührensatz für die Mengengebühr der zentralen Schmutzwasserentsorgung beträgt für den Erhebungszeitraum

 

2008                                3,22 Euro/m³

2009                                3,42 Euro/m³

2010                                3,62 Euro/m³

2011                                3,77 Euro/m³

2012                                3,92 Euro/m³

 

Die Grundgebühr für die zentrale Schmutzwasserentsorgung beträgt jährlich

 

bis Qn 2,5                                              90,00 Euro

größer Qn 2,5 bis Qn 6                 306,00 Euro

größer Qn 6 bis Qn 10                  603,00 Euro

größer Qn 10 bis Qn 15               2.403,00 Euro

größer Qn 15 bis Qn 40               6.003,00 Euro

größer Qn 40                                           7.506,00 Euro

 

 

 

 

 

 

 

Niederschlagswasser

 

Die Gebühr für das Einleiten von Niederschlagswasserwasser (Niederschlagswassergebühr) beträgt im Erhebungszeitraum

 

2008                                1,04 Euro

2009                                1,09 Euro

2010                                1,09 Euro

2011                                1,12 Euro

2012                                1,15 Euro

 

je Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die zentrale öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage gelangen kann.

 

Perspektive der Entwicklung der Trink- und zentralen Abwassergebühren

 

Die Gebührenentwicklung ist von folgenden Rahmenbedingungen abhängig:

 

1.      Entwicklung der erlöswirksamen Mengen:

 

Die erlöswirksamen Mengen haben sich im Zeitraum 2008 bis 2010 wie folgt entwickelt.

 

                                                                         2008                               2009                              2010

 

Trinkwasser (in m³)                                          7.745.964              7.759.809              7.959.529

 

Schmutzwasser (in m³)                            6.794.964              6.910.293              7.022.328

 

Niederschlagswasser (in m²)                            2.979.001              2.927.629              2.926.917

 

Der leichte Anstieg beim Trink- und Schmutzwasser ist Folge des Bevölkerungszuwachses in Potsdam. Die Entwicklung bei den Niederschlagswasserflächen ist auf Grund der zunehmenden Versickerung von Niederschlagswasser leicht rückläufig. Diese Tendenzen können auch für den Zeitraum 2013/14 prognostiziert werden. Darüber hinaus sind aus heutiger Sicht keine belastbaren Prognosen zur Mengenentwicklung möglich.

 

2.      Investitionstätigkeit

 

Seit Bestehen des V+E-Vertrages wurden erhebliche Investitionsanstrengungen unternommen, um Potsdams Trink- und Abwasserversorgung sicherzustellen und neue Stadtteile zu erschließen. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.12.2007 wurde für den Zeitraum 2008 – 2012 ein Investitionsvolumen von 60 Mio. EURO als Obergrenze festgelegt. Grundlage sind die beschlossenen Konzepte zur Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung.

 

Durch die Bewilligung von etwa 4,0 Mio. EURO Fördermitteln kann voraussichtlich das Investitionsbudget zum 31.12.2012 um diese Summe unterschritten werden.

 

Der erhebliche Sanierungsbedarf der Potsdamer Ver- und Entsorgungsanlagen erfordert auch nach 2012 jährliche Investitionen von 8- 10 Mio. EURO. Eine Fortsetzung der Förderung steht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht in Aussicht.

 

 

 

Folgende Maßnahmen zur sparsamen Investitionstätigkeit werden durch die EWP und LHP gemeinsam praktiziert:

 

1.      Koordinierter Straßen- und Leitungsbau

2.      Kostenersatzregelung für Trink- und Abwasserhausanschlüsse

3.      Einwerben von Fördermitteln

4.      Übertragung der Erschließungsleistungen auf Investoren

 

3 . Gebührenprognose

 

Für den Kalkulationszeitraum 2013/14 lassen sich unter den genannten Rahmenbedingungen folgende Prognosen abgeben:

 

·         Trinkwasser:

keine Gebührenerhöhung

- Beibehaltung der Gebühr von 2012 in Höhe von 2,25 Euro/m³

 

·         Schmutzwasser:

keine Gebührenerhöhung

- Beibehaltung der Gebühr von 2012 in Höhe von 3,92 Euro/m³

 

·         Niederschlagswasser: wegen des Rückganges der Flächen ist von einer Steigerung in Höhe von 3-5 Cent pro m², somit auf 1,17 – 1,20 Euro/m² auszugehen.

 

Die konkreten Gebührenkalkulationen werden im September 2012 der Stadtverordneten-versammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Für den Zeitraum ab 2015 können heute noch keine belastbaren Prognosen abgegeben werden. Es wird angestrebt, die Gebühren weiterhin stabil zu halten.

 

Dezentrale Abwassergebühren

 

Die erste Änderungssatzung der Abwasserbeseitigungs- und abgabensatzung – AWS trat am 01.01.2010 in Kraft. Danach beträgt der Gebührensatz für die Mengengebühr (Schmutzwasser dezentral) bei Grundstücken, die von öffentlichen Straßen entsorgbar sind im Erhebungszeitraum

 

2010              3,70 Euro/m³

2011              3,87 Euro/m³

2012              4,06 Euro/m³.

 

Die Grundgebühren entsprechen denen beim zentralen Schmutzwasser.

 

Zusätzlich werden bei Schlauchverlegungen 1,67 Euro je m erhoben.

 

Bei den nicht von öffentlichen Straßen entsorgbaren Grundstücken, insbesondere Kleingartenparzellen, beträgt der Gebührensatz für die Mengengebühr (Schmutzwasser dezentral)

 

2010              16,92 Euro/m³

2011              17,04 Euro/m³

2012              17,17 Euro/m³

 

Zusätzlich fällt eine Anfahrtpauschale von 15 Euro an. Schlauchverlegungskosten werden hier über die Mengengebühr gedeckt.

 

 

Perspektive der Entwicklung der dezentralen Abwassergebühren

 

Für die Mengengebühr bei Grundstücken, die von öffentlichen Straßen entsorgbar sind, kann für den Kalkulationszeitraum 2013/14 prognostiziert werden, dass es zur Gebührensenkung auf das Niveau der zentralen Gebühren (3,92 Euro/m³) kommen kann.

 

Die Trennung von Grundstücken in - von öffentlicher Straße- und -nicht von öffentlicher Straße entsorgbar- hat sich als wenig praktikabel erwiesen. Für den Kalkulationszeitraum 2013/14 werden hierfür 2 genau definierte Anlagen erklärt, um eine klare Abgrenzung vornehmen zu können.

 

Insbesondere bei den 4.700 Kleingartenparzellen wird durch Optimierung der Betriebsabläufe und in Abstimmung mit den Kleingartenverbänden eine Senkung der Mengengebühren möglich sein.

 

Dabei soll geprüft werden, ob neben der Mengengebühr auch eine Schlauchgebühr eingeführt werden soll, womit die Mengengebühr sich weiter senken würde.

 

 

 

 

Anlage

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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