Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0975
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zu neuen Regelungen der Trink- und zentralen Abwassergebühren
DS 11/SVV/0523
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnis
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21.12.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Verwaltung hat entsprechend Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2011 (DS 11/SVV/0523) in Zusammenarbeit mit der Energie und Wasser Potsdam GmbH eine erste Indikation der Gebührenentwicklung für Trink- und Abwasser im Zeitraum 2013/2014 erarbeitet.
Erläuterung
1. Trink- und zentrale Abwassergebühren
Im Landesvergleich liegt Potsdam bei den Trink- und Abwasserpreisen bei 11% über dem Landesdurchschnitt. (Anlage). Dies muss jedoch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass Potsdam keine Beiträge erhebt und in der Vergangenheit im Vergleich zu den Zweckverbänden erst in den letzten 3 Jahren Fördermittel bewilligt bekommen hat.
Die Entwicklung der Mengengebühren wurde am 06.12.2007 durch die Stadtverordnetenversammlung für den Zeitraum von 2008 bis 2012 beschlossen. Dabei gilt Folgendes:
Trinkwasser
Die Mengengebühr beträgt für jeden vollen Kubikmeter Wasser für die Benutzung der zentralen öffentlichen Wasserversorgungsanlage für den Erhebungszeitraum
2008 2,05 Euro/m³
2009 2,10 Euro/m³
2010 2,15 Euro/m³
2011 2,20 Euro/m³
2012 2,25 Euro/m³
Die Grundgebühr beträgt je Grundstücksanschluss und je Kalenderjahr auf der Basis der Wasserzählergrößen (Qn)
bis Qn 2,5 33,72 Euro brutto
größer Qn 2,5 bis Qn 6 114,60 Euro brutto
größer Qn 6 bis Qn 10 225,96 Euro brutto
größer Qn 10 bis Qn 15 900,36 Euro brutto
größer Qn 15 bis Qn 40 2.249,16 Euro brutto
größer Qn 40 2.812,20 Euro brutto
Schmutzwasser (zentrale Entsorgung)
Der Gebührensatz für die Mengengebühr der zentralen Schmutzwasserentsorgung beträgt für den Erhebungszeitraum
2008 3,22 Euro/m³
2009 3,42 Euro/m³
2010 3,62 Euro/m³
2011 3,77 Euro/m³
2012 3,92 Euro/m³
Die Grundgebühr für die zentrale Schmutzwasserentsorgung beträgt jährlich
bis Qn 2,5 90,00 Euro
größer Qn 2,5 bis Qn 6 306,00 Euro
größer Qn 6 bis Qn 10 603,00 Euro
größer Qn 10 bis Qn 15 2.403,00 Euro
größer Qn 15 bis Qn 40 6.003,00 Euro
größer Qn 40 7.506,00 Euro
Niederschlagswasser
Die Gebühr für das Einleiten von Niederschlagswasserwasser (Niederschlagswassergebühr) beträgt im Erhebungszeitraum
2008 1,04 Euro
2009 1,09 Euro
2010 1,09 Euro
2011 1,12 Euro
2012 1,15 Euro
je Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die zentrale öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage gelangen kann.
Perspektive der Entwicklung der Trink- und zentralen Abwassergebühren
Die Gebührenentwicklung ist von folgenden Rahmenbedingungen abhängig:
1. Entwicklung der erlöswirksamen Mengen:
Die erlöswirksamen Mengen haben sich im Zeitraum 2008 bis 2010 wie folgt entwickelt.
2008 2009 2010
Trinkwasser (in m³) 7.745.964 7.759.809 7.959.529
Schmutzwasser (in m³) 6.794.964 6.910.293 7.022.328
Niederschlagswasser (in m²) 2.979.001 2.927.629 2.926.917
Der leichte Anstieg beim Trink- und Schmutzwasser ist Folge des Bevölkerungszuwachses in Potsdam. Die Entwicklung bei den Niederschlagswasserflächen ist auf Grund der zunehmenden Versickerung von Niederschlagswasser leicht rückläufig. Diese Tendenzen können auch für den Zeitraum 2013/14 prognostiziert werden. Darüber hinaus sind aus heutiger Sicht keine belastbaren Prognosen zur Mengenentwicklung möglich.
2. Investitionstätigkeit
Seit Bestehen des V+E-Vertrages wurden erhebliche Investitionsanstrengungen unternommen, um Potsdams Trink- und Abwasserversorgung sicherzustellen und neue Stadtteile zu erschließen. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.12.2007 wurde für den Zeitraum 2008 2012 ein Investitionsvolumen von 60 Mio. EURO als Obergrenze festgelegt. Grundlage sind die beschlossenen Konzepte zur Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung.
Durch die Bewilligung von etwa 4,0 Mio. EURO Fördermitteln kann voraussichtlich das Investitionsbudget zum 31.12.2012 um diese Summe unterschritten werden.
Der erhebliche Sanierungsbedarf der Potsdamer Ver- und Entsorgungsanlagen erfordert auch nach 2012 jährliche Investitionen von 8- 10 Mio. EURO. Eine Fortsetzung der Förderung steht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht in Aussicht.
Folgende Maßnahmen zur sparsamen Investitionstätigkeit werden durch die EWP und LHP gemeinsam praktiziert:
1. Koordinierter Straßen- und Leitungsbau
2. Kostenersatzregelung für Trink- und Abwasserhausanschlüsse
3. Einwerben von Fördermitteln
4. Übertragung der Erschließungsleistungen auf Investoren
3 . Gebührenprognose
Für den Kalkulationszeitraum 2013/14 lassen sich unter den genannten Rahmenbedingungen folgende Prognosen abgeben:
· Trinkwasser:
keine Gebührenerhöhung
- Beibehaltung der Gebühr von 2012 in Höhe von 2,25 Euro/m³
· Schmutzwasser:
keine Gebührenerhöhung
- Beibehaltung der Gebühr von 2012 in Höhe von 3,92 Euro/m³
· Niederschlagswasser: wegen des Rückganges der Flächen ist von einer Steigerung in Höhe von 3-5 Cent pro m², somit auf 1,17 1,20 Euro/m² auszugehen.
Die konkreten Gebührenkalkulationen werden im September 2012 der Stadtverordneten-versammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Für den Zeitraum ab 2015 können heute noch keine belastbaren Prognosen abgegeben werden. Es wird angestrebt, die Gebühren weiterhin stabil zu halten.
Dezentrale Abwassergebühren
Die erste Änderungssatzung der Abwasserbeseitigungs- und abgabensatzung AWS trat am 01.01.2010 in Kraft. Danach beträgt der Gebührensatz für die Mengengebühr (Schmutzwasser dezentral) bei Grundstücken, die von öffentlichen Straßen entsorgbar sind im Erhebungszeitraum
2010 3,70 Euro/m³
2011 3,87 Euro/m³
2012 4,06 Euro/m³.
Die Grundgebühren entsprechen denen beim zentralen Schmutzwasser.
Zusätzlich werden bei Schlauchverlegungen 1,67 Euro je m erhoben.
Bei den nicht von öffentlichen Straßen entsorgbaren Grundstücken, insbesondere Kleingartenparzellen, beträgt der Gebührensatz für die Mengengebühr (Schmutzwasser dezentral)
2010 16,92 Euro/m³
2011 17,04 Euro/m³
2012 17,17 Euro/m³
Zusätzlich fällt eine Anfahrtpauschale von 15 Euro an. Schlauchverlegungskosten werden hier über die Mengengebühr gedeckt.
Perspektive der Entwicklung der dezentralen Abwassergebühren
Für die Mengengebühr bei Grundstücken, die von öffentlichen Straßen entsorgbar sind, kann für den Kalkulationszeitraum 2013/14 prognostiziert werden, dass es zur Gebührensenkung auf das Niveau der zentralen Gebühren (3,92 Euro/m³) kommen kann.
Die Trennung von Grundstücken in - von öffentlicher Straße- und -nicht von öffentlicher Straße entsorgbar- hat sich als wenig praktikabel erwiesen. Für den Kalkulationszeitraum 2013/14 werden hierfür 2 genau definierte Anlagen erklärt, um eine klare Abgrenzung vornehmen zu können.
Insbesondere bei den 4.700 Kleingartenparzellen wird durch Optimierung der Betriebsabläufe und in Abstimmung mit den Kleingartenverbänden eine Senkung der Mengengebühren möglich sein.
Dabei soll geprüft werden, ob neben der Mengengebühr auch eine Schlauchgebühr eingeführt werden soll, womit die Mengengebühr sich weiter senken würde.
Anlage
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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188,8 kB
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