Beschlussvorlage - 11/SVV/0887
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung des Höchstbetrages für die Aufnahme von Kassenkrediten für den Eigenbetrieb KIS
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Kommunaler Immobilien Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
07.12.2011
| |||
|
12.12.2011
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Höchstbetrag der Kassenkredite für den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS), der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden kann, wird ab 01.01.2012 auf 3.000.000 festgesetzt. Die Festsetzung des Höchstbetrages gilt bis zur Änderung dieses Beschlusses.
Erläuterung
Begründung:
Bis einschließlich 2011 erfolgte die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite im Rahmen der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für das jeweils laufende Jahr. Mit der Neufassung der Eigenbetriebsverordnung (EigV) ist die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite jedoch nicht mehr obligatorischer Bestandteil der Festsetzungen des Wirtschaftsplans. Vielmehr soll über die Festsetzung in Anwendung des § 86 Abs. 2 i. V. m. § 76 Abs. 2 BbgKVerf außerhalb des Wirtschaftsplanes ein gesonderter Beschluss der Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt werden. Dieser Beschluss ist der Kommunalaufsicht nur noch unverzüglich anzuzeigen. Eine Genehmigungspflicht besteht nicht.
Durch den Eigenbetrieb wird vorgeschlagen, ab dem Wirtschaftsjahr 2012 von der Möglichkeit dieser gesonderten Beschlussfassung Gebrauch zu machen, da im Falle der Notwendigkeit der Änderung des Beschlusses über den Höchstbetrag der Kassenkredite es sich nicht erforderlich macht, einen Nachtragswirtschaftsplan zu erlassen.
Die Festsetzung des Höchstbetrages gilt bis zur Änderung dieses Beschlusses und damit auch für den Fall, dass zu Beginn des Kalenderjahres der Wirtschaftsplan noch nicht wirksam in Kraft getreten ist.
Der Höchstbetrag bleibt unverändert bei 3.000.000 und stellt in diesem Rahmen die Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebes KIS ausreichend sicher.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
10,8 kB
|