Antrag - 11/SVV/0930

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Ansiedlung von Gewerbe innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans Nr. 18 zu einem Schwerpunkt der städtischen Wirtschaftsförderung gemacht wird.

 

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Erläuterung

Begründung:

Seit mehr als 15 Jahre liegt das Gewerbegebiet im Kirchsteigfeld brach. Die Absicht der Ausweitung des Geltungsbereiches des B-Plans Nr. 18, verbunden mit der Abholzung des Waldes und der Ansiedlung von großfchigem Einzelhandel (Projekt Drewitzpark“) ist auf starken Widerstand gestoßen. Deshalb sollte mit Unterstützung der Stadtverwaltung die Ansiedlung von Gewerbe im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 18 forciert werden. Die Ansiedlung der Zentrale der KVBB an der Pappelallee zeigt, dass es Möglichkeiten für eine sinnvolle Entwicklung des Gewerbegebietes im Kirchsteigfeld gibt.

 

 

 

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