Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0986

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Potsdam hat in seiner Sitzung am 30.11.2011 den Oberbürgermeister aufgefordert, ein planungsrechtlich geeignetes Grundstück für den Bau einer Betreuungseinrichtung für Tiere auf dem Wege eines Vergabeverfahrens einem Betreiber zum Kauf/ Erbbaupacht anzubieten sowie die dafür notwendigen Gespräche zu führen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Die entsprechende Entscheidungsmatrix ist den Stadtverordneten zur Sitzung des Hauptausschusses am 21. Dezember 2011 vorzulegen.

Das für eine Tierbetreuungseinrichtung benötigte Grundstück sollte nachfolgende Vorgaben erfüllen:  

-          Zwingend notwendig: Der Flächenbedarf beträgt mindestens 8.000 qm; der Immissionsschutz muss eingehalten werden;

-          Bedingt notwendig: Anschluss an das öffentliche Straßennetz; notwendige Anschlüsse an die technischen Medien (Strom, Wasser, Telefon etc.); die Nutzung für eine Tierbetreuungseinrichtung mit den entsprechenden vorhandenen oder zu errichtenden Aufbauten sollte ohne Restriktionen seitens des Bereiches Planungsrecht bzw. der Unteren Naturschutzbehörde zu realisieren sein;

-          nschenswert: Hundeauslaufgebiet; die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln; ein (geplante Parkplätze) sowie sollte gewährleistet sein; Angebot von untergeordnetem Nebengewerbe

 

Eine Tierbetreuungseinrichtung sollte nach Möglichkeit im Außenbereich einer Kommune errichtet werden, auch um mögliche Konflikte mit betroffenen Anwohnern zu vermeiden. Im planungsrechtlichen Außenbereich einer Kommune sind nach § 35 BauGB durch prinzipielle Entscheidungen des Gesetzgebers baulichen Nutzungen grundsätzlich weitestgehend entzogen. Tierheime und Tierbetreuungseinrichtungen jedoch, welche i. d. R. nur im Außenbereich aufgrund ihrer nachteiligen Wirkung auf das Wohnumfeld errichtet werden können (etwa Lärmimmissionen durch Hunde gegenüber den Anwohnern), besitzen den Status eines privilegierten Vorhabens gem. § 35 (1) Nr. 4 BauGB und können somit, wenn öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist, im Außenbereich errichtet werden.

 

Bei einem geplanten Vorhaben im Außenbereich kann lediglich eine Tierunterbringungseinrichtung mit eventuellen nachgeordneten Zusatznutzungen als Nebennutzungen (etwa Tierfriedhof, Streichelzoo, etc.) realisiert werden. Dieses kann ebenso privilegiert umgesetzt werden, wenn die Vorhaben der ursächlichen privilegierten Nutzung der Tierunterbringungseinrichtung dienen und eindeutig dieser untergeordnet sind.

 

r diese so umzusetzenden Maßnahmen im Außenbereich ist kein B-Plan erforderlich. Sollten die Nebennutzungen jedoch an Umfang gewinnen, so dass sie einer Tierunterbringungseinrichtung im Flächenbedarf gleich- oder höhergestellt sind (mehr als 49 %), etwa durch die Errichtung eines Cafés / Restaurants, oder aber Tiernahrungsverkauf in größerem Umfang, so ist dieses Vorhaben nicht mehr privilegiert, sondern es muss hierfür ein entsprechender B-Plan aufgestellt werden.

 

Über die Aufstellung der B-Pläne sowie die Reihenfolge der innerhalb eines Jahres aufzustellenden B-Pläne entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam. Sollte jedoch zusätzlich ein neuer B-Plan aufgestellt werden, so ist die Änderung der Prioritätenliste ebenfalls durch die SVV zu beschließen. Insgesamt wäre hierbei von der Beschlussfassung bis zur Umsetzung etwa mit mindestens zwei Jahren Bearbeitungszeit zu rechnen.

 

Eine Tierbetreuungseinrichtung kann u. a. ehrenamtliches Tierschutzengagement fördern, aber auch die Aufnahme von Pensions- (zeitweilig) sowie Abgabetieren (dauerhaft) ermöglichen. Die pflichtige Aufgabe der Landeshauptstadt Potsdam, seine Fund- und Verwahrtiere entsprechend unterzubringen, unterliegt aufgrund der Höhe der hierfür jährlich aufzuwendenden Kosten dem Vergaberecht. Diese Aufgabenerfüllung kann nur über ein Ausschreibungsverfahren übertragen werden.

 

r die Standortsuche nach einem geeigneten Grundstück sind in Vorbereitung der Erstellung einer dem Hauptausschuss der Landeshauptstadt Potsdam vorzulegenden Matrix auch die Umlandgemeinden der Landeshauptstadt Potsdam mit einbezogen worden. Hierbei wurden 13 Umlandgemeinden bzw. kreisangehörige Städte angeschrieben mit der Bitte, geeignete kommunale Grundstücke ab ca. 6.000 qm Fläche zu benennen, welche über einen Kauf bzw. Erbpacht für einen Tierheimstandort / eine Tierbetreuungseinrichtung ggf. auch gemeinsam zu nutzen wären.

 

Die Gemeinden Groß Kreutz und Seddiner See haben auf die Anfrage nicht reagierten. Die Gemeinde Ketzin hat am 12.12.2011 Grundstücke, die grundsätzlich für eine Tierunterbringung geeignet scheinen, angeboten. Von allen anderen angeschriebenen Gemeinden / kreisangehörigen Städten wurde eine entsprechende Fehlmeldung abgegeben. Insgesamt gibt es bei den Gemeinden / kreisangehörigen Städten wenig bis kein Kooperationsinteresse, gemeinsam mit der Landeshauptstadt Potsdam ein Tierheim zu errichten. (siehe Anlage: Matrix Umlandgemeinden)

 

Parallel zur Anfrage an die Umlandgemeinden wurde auch der Kommunale Immobilienservice (KIS) aufgefordert, aufgrund der vorab gestellten Parameter entsprechend geeignete Grundstücke auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam nachzuweisen. Auch durch den KIS erging eine Fehlmeldung, so dass in der für den Hauptausschuss der Landeshauptstadt Potsdam am 21.12.2011 vorzulegenden Matrix nur die Standorte in Eiche (Weg nach Bornim), Fahrland (Marquardter Str.) und Michendorfer Chaussee enthalten sind.

 

Bei den drei r eine Tierbetreuungseinrichtung in Frage kommenden und nochmals geprüften kommunalen Grundstücken kann durch die Verwaltung keine eindeutige Festlegung auf ein Grundstück als Empfehlung für den Hauptausschuss der Landeshauptstadt Potsdam ausgesprochen werden, da jedes der Grundstücke Nachteile aufweist, welche bei den anderen Grundstücken nicht bestehen.

 

Standort in Eiche (Weg nach Bornim): Dieses Grundstück ist weiterhin das geeignetste von allen drei Grundstücken, wird jedoch gemäß Beschluss 11/SVV/0553 als Übungsplatz für die Feuerwehr sowie den Katastrophenschutz geprüft. Aus natur- und immissionsschutzrechtlichen Gründen kann die Errichtung einer Tierbetreuungseinrichtung zwar erfolgen, dennoch ist an diesem Standort bei einer Realisierung des Vorhabens mit Anwohnerprotesten zu rechnen. Eine entsprechende Zuwegung liegt an, auch ist der Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr gesichert.

 

Fahrland (Marquardter Str.):

Dieses Grundstück ist stark topographisch modelliert und unterliegt naturschutzrechtlichen Restriktionen, auch ist das Grundstück aufgrund der darin liegenden Biotope nur in Teilflächen zu nutzen ist. Eine mögliche Bebauung hat sich so nach den Gegebenheiten der Grundstücksfläche auszurichten. Technische Anschlüsse wie Wasser und Strom liegen nicht direkt an, ebenso fehlt ein Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr.

 

Michendorfer Chaussee (ehemaliges SAGO-Gelände):

An diesem Standort als Teilfläche des ehemaligen SAGO-Geländes liegen zwar technische Anschlüsse an, jedoch fehlt eine direkte Zuwegung zum Grundstück. Diese müsste durch eine Grunddienstbarkeit zum Wegerecht über ein benachbartes Grundstück eingeräumt werden. Der Gesamtstandort ist zudem weiterhin nach den mit dem Bebauungsplan Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ beschlossenen Planungszielen sowie einem zugehörigen Vertrag mit dem überwiegenden Eigentümer einer einzelnen großen Gewerbeansiedlung durch einen Investor vorzuhalten. Für eine Änderung dieses Planungszieles bedarf es einer Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam sowie eine Anpassung des begleitenden Vertrages mit der Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG als Eigentümerin als auch der Zustimmung durch das Land Brandenburg. Mit der Realisierung der gewerblichen Nutzung gemäß Bebauungsplan ist der Ausbau eines Knotenpunktes mit getrennten Aufstellflächen für Abbieger einschließlich der Einordnung von Haltestellen für den ÖPNV erforderlich.

 

 

 

 

 

 

Anlagen:                             Matrix zu den kommunalen Grundstücken

                            Matrix Umlandgemeinden

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Sollte durch Beschlussfassung der SVV eines der drei unten aufgeführten Grundstücke zum Verkauf / zur Erbpacht mit der Zweckbindung der Errichtung einer Tierbetreuungseinrichtung vorgesehen sein, so ist dieses Grundstück öffentlich auszuschreiben und an den Meistbietenden zu verkaufen bzw. zu verpachten. Die hieraus entstehenden Einnahmen werden die Ausgaben der Landeshauptstadt Potsdam für die zu erstellenden Verträge decken.

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Anlagen

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