Beschlussvorlage - 11/SVV/0949

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) für das Wirtschaftsjahr 2012.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Grundlagen zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes

Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg - EigV - hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der gemäß § 7 Punkt 3 EigV von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Der Wirtschaftsplan besteht gemäß § 14 Abs. 1 EigV aus:

 

-           den Festsetzungen
a) des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen aus dem Erfolgsplan
b) der im Finanzplan enthaltenen Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse jeweils aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanztätigkeit
c) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
d) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditermächtigung

-           dem Erfolgsplan

-           dem Finanzplan

 

Darüber hinaus enthält der Wirtschaftsplan gemäß § 14 Abs. 2 EigV folgende Anlagen:

 

-           einen Vorbericht

-           eine Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Ein- und Auszahlungen, die sich auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde auswirken

-           eine Stellenübersicht

-           eine Übersicht der geplanten Investitionsmaßnahmen

-           eine Übersicht über die in Anspruch genommenen Investitionskredite der Vorjahre

 

Auf dieser Basis wird in der Anlage der Entwurf des Wirtschaftsplanes des KIS für das Wirtschaftsjahr 2012 vorgelegt.

 

Genehmigungspflichtige Teile des Wirtschaftsplanes

Der Entwurf des Wirtschaftsplans sieht für das Jahr 2012 Kreditaufnahmen i. H. v. 16.712.000 Euro vor. Im Rahmen der Fortführung von Investitionsvorhaben in den Folgejahren sind Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 10.700.000 Euro erforderlich. Weiterhin plant der KIS im Rahmen des laufenden Verfahrens zur brandschutztechnischen und energetischen Sanierung dreier Schulen ein kreditähnliches Geschäft gemäß § 74 Abs. 5 BbgKVerf in max. Höhe von 25 Mio. €. Gemäß §§ 73 - 75 BbgKVerf ist für die Gesamthöhe der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen sowie r das kreditähnliche Geschäft eine kommunal­rechtliche Genehmigung erforderlich.

 

Investitionen

Im Jahr 2012hrt der KIS das beschlossene langfristige Investitionsprogramm zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur Potsdams fort. Von den geplanten direkten Investitionsmitteln werden ca. drei Viertel r Sanierungen und Erweiterungen in Schulen und Kitas verwendet. Größte Einzelprojekte sind die Fortführung der Arbeiten zur Sanierung des Campus Kurfürstenstraße, der Ausbau der Stadtteilschule (Grundschule 20) in Drewitz, die Sanierung des Schulerweiterungsbaus in der Haeckelstraße sowie der Beginn des Baus einer weiterführenden Schule im Bornstedter Feld.

 

Weiterhin ist geplant, drei Potsdamer Schulen brandschutztechnisch und energetisch zu ertüchtigen. Gegenwärtig wird geprüft, ob dies in Form eines ÖPP-Projektes erfolgen kann oder die Realisierung in Eigenregie günstiger ist. Der Start des Projektes soll ebenfalls im Jahr 2012 erfolgen. Die voraussichtlichen Auswirkungen im Falle der Realisierung als ÖPP-Projekt sind im Ergebnis- und Zahlungsplan berücksichtigt. Das kreditähnliche Geschäft ist im Wirtschaftsplan des KIS in seinen Auswirkungen darzustellen, bedarf jedoch eines gesonderten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung und einer gesonderten Genehmigung der Kommunalaufsicht.

 

Weiter fortgeführt werden die Arbeiten an den Kulturobjekten Altes Rathaus und Wissensspeicher, die 2012 abgeschlossen werden sollen. Darüber hinaus stehen Investitionsmittel werden für die Sanierung von Verwaltungsgebäuden, Feuerwehren, Sport- und Jugendeinrichtungen zur Verfügung.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Wirtschaftsjahre sind folgende Überschüsse geplant:

 

2012

2013

2014

2015

ca. 52.000 €

ca. 75.000 €

ca.85.000 €

ca. 110.000 €

 

Die geplanten Investitionszuschüsse und die Zahlungen der Landeshauptstadt an den KIS für Mieten und Betriebskosten sind mit dem Entwurf der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam abgestimmt.

 

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Anlagen

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