Beschlussvorlage - 01/SVV/1008
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Einführung eines Identifikationssystems für Restabfallbehälter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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23.01.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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21.02.2002
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14.03.2002
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.03.2002
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10.04.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
1.
Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam vom
02.06.1999 (DS 99/9317/2) wird ein Identifikationssystem für Restabfallbehälter
eingeführt.
2. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtentsorgung Potsdam GmbH mit der
Ausschreibung und Einführung des Identifikationssystems für Restabfallbehälter
zu beauftragen. Die Stadtentsorgung Potsdam GmbH soll die Voraussetzungen dafür
schaffen, dass die Inbetriebnahme des Systems bis zum Juli 2003 erfolgt.
Erläuterung
Am 02.
Juni 1999 beschloss die Stadtverordnetenversammlung das
Abfallwirtschaftskonzept der Landeshauptstadt Potsdam. Eine darin geplante
Maßnahme ist die Einführung eines Identsystems in der Stadt Potsdam.
Das
Identsystem ist ein sehr geeignetes Instrument für die Umsetzung der in den
gesetzlichen Vorgaben geforderten Ziele zur Abfallvermeidung bzw.
–verringerung. Es ermöglicht verursachergerechte und transparente
Gebührenabrechnungen, eine umfassende Abfallberatung für Bürger und Gewerbe,
eine übersichtliche Behälterverwaltung, umfangreiche Auswertungen zur
Entwicklung des Abfallaufkommens und der Behältergestellungen, automatisiert
viele bisher zeitintensive Verwaltungsabläufe und führt nicht zuletzt zu einer
Optimierung der Abfallentsorgungsorganisation.
Der
technische Ablauf gestaltet sich folgendermaßen:
Mit dem
Identsystem werden die Anmeldedaten des Anschlusspflichtigen zu Behältergröße,
-anzahl,
Leerungsrhythmus und Aufstellungsort computergestützt beim
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) erfasst und elektronisch zum
Entsorger übertragen. Dieser verfügt ebenfalls über ein Modul des Identsystems
und kann die erforderlichen Maßnahmen zur Behälteraufstellung zeitnah und ohne
den bisher benötigten zeitintensiven Verwaltungsaufwand veranlassen.
Die
Abfallbehälter werden mit einem Chip (auch Transponder genannt) ausgerüstet.
Dieser Transponder enthält eine codierte Nummer, die dem jeweiligen
Anschlusspflichtigen zugeordnet wird. Zu dieser Nummer sind in der Datenbank
des örE die wesentlichen Informationen zum Grundstück (Straße, Hausnummer, Name
des Anschlusspflichtigen) hinterlegt. Somit kann jeder Abfallbehälter eindeutig
identifiziert werden. Jede Leerung durch den Entsorger wird über einen
Bordcomputer am Entsorgungsfahrzeug registriert und dem örE automatisch per
Datenübertragung übermittelt. So kann überprüft werden, ob die Abfallbehälter
jedes Grundstückes ordnungsgemäß entleert wurden. Zusätzlich ist es möglich,
Verstöße gegen die Abfallentsorgungssatzung (z.B. Behälter überfüllt, Behälter
steht nicht im 15m-Bereich, Grundstück verschlossen) aufzunehmen und zu ahnden.
Der Füllgrad der Abfallbehälter kann ebenfalls protokolliert werden.
Die
System-Software ermöglicht umfangreiche Auswertungen und
Plausibilitätsprüfungen zu dem grundstücksweise bereitgestellten
Behältervolumen, so dass gezielt Abfallberatungen bei Grundstückseigentümern
und –verwaltern (insbesondere Wohnungsgenossenschaften und
-gesellschaften)
zur Anpassung der Behälterstruktur an das tatsächliche Abfallaufkommen erfolgen
können.
Zusammenfassend
ergeben sich nach Einführung des Identsystems folgende Vorteile für den Bürger
und die Verwaltung:
-
Transparente Gebührenabrechnung durch exakte Nachweisbarkeit der Leerungen von
Restabfallbehältern.
-
Möglichkeit der verursachergerechten Abfallgebührenabrechnung.
-
Bürgernahe Informationspolitik durch permanente Auskunftsfähigkeit: Dem Bürger
kann sofort mitgeteilt werden, wann sein Behälter geleert oder warum eine
Entleerung nicht vorgenommen werden konnte.
-
Durchsetzung der Abfallentsorgungssatzung
- Keine
"Schwarzentleerungen": Durch das Identsystem wird sichergestellt,
dass nur angemeldete Restabfallbehälter entleert werden die bezahlt wurden.
- Anreize
zur Abfallvermeidung und Trennung, Gebühreneinsparung für den Bürger
- Durch
Verknüpfung mit Daten des Gewerbeamtes und des Steueramtes ist die optimale
Verarbeitung abfallrelevanter Daten gegeben, z.B. Abgleich der aktuellen Anzahl
der Einwohner bzw. Einwohnergleichwerte pro Grundstück für die
Abfallgebührenerhebung
-
Reduzierung des Verwaltungsaufwandes durch computergestützte Erfassung,
Übertragung und Auswertung der Daten.
- Daten-
und Manipulationssicherheit für die gesamte abrechnungsrelevante Datenstrecke
-
Verbesserte Möglichkeiten zur Erfassung und Verarbeitung der Entleerungsdaten
der Behälter, die zur Optimierung der Tourenplanung genutzt werden können
-
Sofortige Abrufbarkeit aller erfolgten Abfallbehälterleerungen pro Grundstück
oder stadtweit; Auswertungen zu Anzahl, Größe und Entsorgungsrhythmus
Restabfallbehälter; Anzahl der an die öffentliche Abfallentsorgung
angeschlossenen Einwohner
-
Umfangreiche statistische Auswertungen durch die Systemsoftware
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
Einführung eines Identifikationssystems hat keine finanziellen Auswirkungen auf
den städtischen Haushalt, da alle Kosten für die Abfallentsorgung
gebührenansatzfähig sind, das heißt in der Gebührenkalkulation berücksichtigt
werden müssen.
Die Auswirkungen auf die Abfallgebühren
lassen sich abschließend erst nach der zu
erfolgenden
Ausschreibung beurteilen. Als hinreichend zuverlässigen Anhaltspunkt lassen
sich jedoch die aktuellen Preisabfragen an potentielle Anbieter von
Identifikationssystemen verwenden, deren Ergebnisse der Begründung beigefügt
sind. Nach sorgfältiger Schätzung ist von einer zusätzlichen Belastung in Höhe
von 0,21 Euro pro Einwohner/Einwohnergleichwert und Jahr auszugehen.