Beschlussvorlage - 01/SVV/1008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam vom 02.06.1999 (DS 99/9317/2) wird ein Identifikationssystem für Restabfallbehälter eingeführt.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtentsorgung Potsdam GmbH mit der Ausschreibung und Einführung des Identifikationssystems für Restabfallbehälter zu beauftragen. Die Stadtentsorgung Potsdam GmbH soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Inbetriebnahme des Systems bis zum Juli 2003 erfolgt.

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Erläuterung

Am 02. Juni 1999 beschloss die Stadtverordnetenversammlung das Abfallwirtschaftskonzept der Landeshauptstadt Potsdam. Eine darin geplante Maßnahme ist die Einführung eines Identsystems in der Stadt Potsdam.

 

Das Identsystem ist ein sehr geeignetes Instrument für die Umsetzung der in den gesetzlichen Vorgaben geforderten Ziele zur Abfallvermeidung bzw. –verringerung. Es ermöglicht verursachergerechte und transparente Gebührenabrechnungen, eine umfassende Abfallberatung für Bürger und Gewerbe, eine übersichtliche Behälterverwaltung, umfangreiche Auswertungen zur Entwicklung des Abfallaufkommens und der Behältergestellungen, automatisiert viele bisher zeitintensive Verwaltungsabläufe und führt nicht zuletzt zu einer Optimierung der Abfallentsorgungsorganisation.

 

Der technische Ablauf gestaltet sich folgendermaßen:

Mit dem Identsystem werden die Anmeldedaten des Anschlusspflichtigen zu Behältergröße,

-anzahl, Leerungsrhythmus und Aufstellungsort computergestützt beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) erfasst und elektronisch zum Entsorger übertragen. Dieser verfügt ebenfalls über ein Modul des Identsystems und kann die erforderlichen Maßnahmen zur Behälteraufstellung zeitnah und ohne den bisher benötigten zeitintensiven Verwaltungsaufwand veranlassen.

 

Die Abfallbehälter werden mit einem Chip (auch Transponder genannt) ausgerüstet. Dieser Transponder enthält eine codierte Nummer, die dem jeweiligen Anschlusspflichtigen zugeordnet wird. Zu dieser Nummer sind in der Datenbank des örE die wesentlichen Informationen zum Grundstück (Straße, Hausnummer, Name des Anschlusspflichtigen) hinterlegt. Somit kann jeder Abfallbehälter eindeutig identifiziert werden. Jede Leerung durch den Entsorger wird über einen Bordcomputer am Entsorgungsfahrzeug registriert und dem örE automatisch per Datenübertragung übermittelt. So kann überprüft werden, ob die Abfallbehälter jedes Grundstückes ordnungsgemäß entleert wurden. Zusätzlich ist es möglich, Verstöße gegen die Abfallentsorgungssatzung (z.B. Behälter überfüllt, Behälter steht nicht im 15m-Bereich, Grundstück verschlossen) aufzunehmen und zu ahnden. Der Füllgrad der Abfallbehälter kann ebenfalls protokolliert werden.

 

Die System-Software ermöglicht umfangreiche Auswertungen und Plausibilitätsprüfungen zu dem grundstücksweise bereitgestellten Behältervolumen, so dass gezielt Abfallberatungen bei Grundstückseigentümern und –verwaltern (insbesondere Wohnungsgenossenschaften und

-gesellschaften) zur Anpassung der Behälterstruktur an das tatsächliche Abfallaufkommen erfolgen können.

 

Zusammenfassend ergeben sich nach Einführung des Identsystems folgende Vorteile für den Bürger und die Verwaltung:

 

- Transparente Gebührenabrechnung durch exakte Nachweisbarkeit der Leerungen von Restabfallbehältern.

- Möglichkeit der verursachergerechten Abfallgebührenabrechnung.

- Bürgernahe Informationspolitik durch permanente Auskunftsfähigkeit: Dem Bürger kann sofort mitgeteilt werden, wann sein Behälter geleert oder warum eine Entleerung nicht vorgenommen werden konnte.

- Durchsetzung der Abfallentsorgungssatzung

- Keine "Schwarzentleerungen": Durch das Identsystem wird sichergestellt, dass nur angemeldete Restabfallbehälter entleert werden die bezahlt wurden.

- Anreize zur Abfallvermeidung und Trennung, Gebühreneinsparung für den Bürger

- Durch Verknüpfung mit Daten des Gewerbeamtes und des Steueramtes ist die optimale Verarbeitung abfallrelevanter Daten gegeben, z.B. Abgleich der aktuellen Anzahl der Einwohner bzw. Einwohnergleichwerte pro Grundstück für die Abfallgebührenerhebung

- Reduzierung des Verwaltungsaufwandes durch computergestützte Erfassung, Übertragung und Auswertung der Daten.

- Daten- und Manipulationssicherheit für die gesamte abrechnungsrelevante Datenstrecke

- Verbesserte Möglichkeiten zur Erfassung und Verarbeitung der Entleerungsdaten der Behälter, die zur Optimierung der Tourenplanung genutzt werden können

- Sofortige Abrufbarkeit aller erfolgten Abfallbehälterleerungen pro Grundstück oder stadtweit; Auswertungen zu Anzahl, Größe und Entsorgungsrhythmus Restabfallbehälter; Anzahl der an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Einwohner

- Umfangreiche statistische Auswertungen durch die Systemsoftware

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Einführung eines Identifikationssystems hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, da alle Kosten für die Abfallentsorgung gebührenansatzfähig sind, das heißt in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden müssen.

 

Die  Auswirkungen auf die Abfallgebühren lassen sich abschließend erst nach der zu

erfolgenden Ausschreibung beurteilen. Als hinreichend zuverlässigen Anhaltspunkt lassen sich jedoch die aktuellen Preisabfragen an potentielle Anbieter von Identifikationssystemen verwenden, deren Ergebnisse der Begründung beigefügt sind. Nach sorgfältiger Schätzung ist von einer zusätzlichen Belastung in Höhe von 0,21 Euro pro Einwohner/Einwohnergleichwert und Jahr auszugehen.

 

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