Beschlussvorlage - 02/SVV/0158
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 72 - Mitteldamm
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- IV.2-68.2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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06.03.2002
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10.04.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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14.03.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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19.03.2002
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Erläuterung
Der Bebauungsplan Nr. 72 "Mitteldamm" umfaßt eine
Fläche von ca. 9 ha und befindet sich innerhalb des förmlich festgesetzten
Entwicklungsbereiches Babelsberg (veröffentlicht im Amtsblatt vom 19.04.1996).
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde durch
die Stadtverordnetenversammlung am 02.06.1999 gefasst. Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung wurde im Oktober und November 2001 durchgeführt. Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im gleichen Zeitraum.
Ziel der Planung ist es, Gewerbe- und Mischbauflächen zu
sichern und neu zu entwickeln. Die vorhandenen Grünflächen und Kleingärten
südlich der Fritz-Zubeil-Straße sind zu erhalten und planungsrechtlich zu
sichern. Es ist eine angemessene Verkehrserschließung zu schaffen.
Durch die
vorgebrachten Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden teilweise Änderungen in den
Plan eingearbeitet, die Begründung überarbeitet und um Informationen ergänzt.
Des weiteren wurden durch textliche Festsetzungen Tiefgaragen ausgeschlossen,
die Festsetzungen zum Immissionsschutz erweitert und eine Baugrenze
herausgenommen. Da das B-Planverfahren auf der Grundlage des
Aufstellungsbeschlusses vom 02.06.1999 durchgeführt wird, musste gemäß § 25 (2)
Ziffer 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung betrachtet werden, ob
eine UVP-Vorprüfungspflicht besteht. Diese Pflicht besteht gemäß UVP-Gesetz
nicht.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht. Mittelbare
Kosten können dann entstehen, wenn Ämter die durch den Bebauungsplan
geschaffenen Baurechte ausnutzen und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in
den Haushalt der Stadt Potsdam einstellen.
Die
Finanzierung des Bebauungsplans erfolgt durch den treuhänderischen
Entwicklungsträger aus dem Treuhandvermögen.