Antrag - 11/SVV/0341
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der PRO POTSDAM GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU/ANW, Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.05.2011
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01.06.2011
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27.06.2011
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31.08.2011
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07.12.2011
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25.01.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.08.2011
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07.09.2011
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29.09.2011
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30.11.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Absatz 2 Buchstabe c Gesellschaftsvertrag der PRO POTSDAM GmbH fünf Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
- über die Fraktion DIE LINKE: Herrn Dr. sc. Lothar Schröter Herrn Ingo Korne
- über die Fraktion SPD Herrn Pete Heuer
- über die Fraktion CDU/ANW: Herrn Horst Heinzel
- über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Herrn Andreas Menzel
als Nachrücker werden entsandt:
- über die Fraktion DIE LINKE: Frau Birgit Müller
- über die Fraktion SPD Frau Klara Geywitz
- über die Fraktion CDU/ANW: Herr Hans-Wilhelm Dünn
- über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Herr Martin Kühn
Erläuterung
Begründung:
Gemäß der in der DS 09/SVV/0029 (beschlossen am 28.01.2009) gegebenen Begründung ist die Landeshauptstadt Potsdam alleinige Gesellschafterin der PRO POTSDAM GmbH.
Gemäß § 8 Absatz 2 Gesellschaftsvertrag besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus neun Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an:
a) als Vorsitzender der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam oder ein von ihm zu entsendendes Mitglied, das den Vorsitz führt,
b) drei von der Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister, ausgewählte Mitglieder, von denen je ein Mitglied Volljurist ist bzw. über Berufserfahrung im Bankwesen bzw. Stadtplanung und Wohnungswirtschaft verfügt und
c) fünf von der Landeshauptstadt Potsdam zu entsendende Mitglieder, für deren Benennung und Abberufung die kommunalrechtlichen Bestimmungen maßgeblich sind.
Unter Zugrundelegung des § 41 Absatz 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und nach § 8 Absatz 2 Buchstabe c Gesellschaftsvertrag ist über fünf von der Landeshauptstadt Potsdam zu entsendende Mitglieder abzustimmen.
Gegenüber der bisherigen Sitzverteilung
2 Sitze für die Fraktion DIE LINKE
1 Sitz für die Fraktion SPD
1 Sitz für die Fraktion CDU/ANW
1 Sitz für die Fraktion FDP/Familienpartei
(nach Einigung zwischen den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Familienpartei gemäß § 41 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf)
ergeben sich folgende Änderungen, auf Grundlage des Urteils des Landesverfassungsgerichtes Brandenburg vom 15.04.2011:
2 Sitze für die Fraktion DIE LINKE
1 Sitz für die Fraktion SPD
1 Sitz für die Fraktion CDU/ANW
1 Sitz für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die fünf gemäß § 8 Absatz 2 Buchstabe c Gesellschaftsvertrag in den Aufsichtsrat der PRO POTSDAM GmbH zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf sind durch offenen Wahlbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.
Wie bereits in Zusammenhang mit anderen Gremienbesetzungen erfolgt, sind seitens der entsendenden Fraktionen Nachrücker vorzuschlagen, die ohne erneuten Antrag auf Neubesetzung aufrücken können, wenn ein von der gleichen Fraktion benanntes Mitglied ausscheidet.