Antrag - 11/SVV/0800

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Potsdamer Bürgerhaushaltsverfahren wird beginnend mit dem Bürgerhaushalt 2013 um folgende Punkte ergänzt:

 

(1)   Einführung eines eigenen Budgets r die Top 20-Liste, das für Vorschläge über investive (einmalige) Ausgaben zur Verfügung steht. Das Budget soll mit dem Eckwertebeschluss für das entsprechende Haushaltsjahr festgelegt werden. Die Höhe des Budgets soll zunächst ein Prozent der städtischen Eigenmittel am Investitionshaushalt betragen, mindestens aber 250.000 Euro. Es soll geprüft werden, die städtischen Mittel für das Budget durch einen Zuschuss aus den Gewinnen der Stadtwerke um eine Summe in gleicher Höhe zu ergänzen.

(2)   Stärkung des gesamtstädtischen Ansatzes des Bürgerhaushaltes durch eine explizite Debatte über die mittelfristige Finanzplanung der Stadt, sowohl über die freiwilligen Ausgaben als auch hinsichtlich der Investitionen (Benennung des noch nicht konkretisierten Budgets zukünftiger Investitionshaushalte). Dazu sollen verschiedene Instrumente der Bürgerbeteiligung zu einem geeigneten Verfahren verknüpft werden. Dazu hlen die Bürgerbefragung (kontinuierliche Abfrage von Handlungsprioritäten der Bürgerschaft bzw. Voting zu Alternativszenarien der Verwaltung), zentrale Bürgerversammlung, entsprechendes Infomaterial und ein interaktiver, internetbasierter Haushaltsrechner, ähnlich wie es die Stadt Leipzig bereits anbietet, sowie die unkomplizierte, strukturierte, maschinenlesbare, rechte- und kostenfreie Bereitstellung der Daten des Haushaltsentwurfes über eine offene Schnittstelle im Internet zur allgemeinen Verfügung und Weiterverwendung.

(3)   r den Bezug zum Stadtteil sollenr kleinteilige Vorschläge Budgets bei Trägern der Stadtteilarbeit eingerichtet werden (eventuell finanziert durch städtische Wohnungs-Unternehmen).

(4)   In den Ortsteilen sollen Ortsteilbürgerhaushalte über das spezifische Investitionsbudget des Ortsteils veranstaltet werden (vgl. Erfahrungen in Golm und Groß-Glienicke).

(5)   Verbesserter Rechenschaftsbericht: Nach Abschluss des politischen Auswertungs-, Beratungs- und Entscheidungsprozesses erstellt die Kämmerei den Rechenschaftsbericht, in dem alle Fachinformationen (Stellungnahmen der Verwaltung), Beratungsergebnisse aus den Ortsbeiräten, Fachausschüssen und dem Projektteam und die Entscheidung der StVV für jeden Vorschlag aus der Bestenliste aufgelistet, thematisch geordnet, nach dem jeweiligen Rang sortiert und nach Wunsch auch nach weiteren Themen geclustert werden. Der verbesserte Rechenschaftsbericht soll im Internet veröffentlicht werden.

(6)   Verbessertes Monitoring: Zukünftig soll es für die Bürgerinnen und Bürger besserglich sein, den Stand der Umsetzung beschlossener Maßnahmen im Internet zu verfolgen. Die Kämmerei bzw. verantwortliche Fachressorts aktualisieren zu den jeweiligen Vorschlägen vierteljährlich den jeweiligen Umsetzungsstatus der Vorschläge.

(7)   Evaluation: Zukünftig soll der Bürgerhaushalt durch eine externe Evaluation, sei es einen externen Dienstleister oder eine wissenschaftliche Einrichtung mit thematisch entsprechender Expertise, alle zwei Jahre kontinuierlich evaluiert werden. An der Bewertung und Weiterentwicklung des Verfahrens ist die Bürgerschaft in geeigneter Weise zu beteiligen.

(8)   Die Kosteneinschätzungen der Verwaltung zu den Bürgerhaushaltsvorschlägen sollen zukünftig nicht pauschal genannt werden, sondern nachvollziehbar begründet werden (wo es sinnvoll ist, auch verschiedene Umsetzungsvarianten und die entsprechenden Kosten enthalten).

(9)   Die Fachbereiche, die nach den Erfahrungen der letzten Jahre besonders stark durch die Beteiligung der Bürgerschaft belastet werden, sollen für diese zusätzliche Aufgabe bei der Personalplanung prioritär berücksichtigt werden.

(10)                        Zukünftig erhalten die Vorschlagseinbringer der Top20-Liste unmittelbar nach der Vorlage des Haushaltsentwurfs Gelegenheit, ihre Vorschläge auf einer Sondersitzung des Finanzausschusses vorzustellen und zu diskutieren.

 

Der Antrag und das Ergebnis der Prüfung aus Punkt 1 ist der Stadtverordnetenversammlung spätestens im Januar 2012 zur Beschlussfassung wieder vorzulegen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Trotz der höheren Beteiligungszahlen am Bürgerhaushalt und der Professionalisierung des Verfahrens seitens der Verwaltung wird das Potsdamer Bürgerhaushaltsverfahren wiederkehrend mit der Kritik konfrontiert, dass die Vorschläge der Top20-Liste der Bürgerschaft nicht oder in zu geringem Maße Teil des Haushaltsbeschlusses werden. Um die Möglichkeit der verbindlichen und zeitnahen Umsetzung angenommener rgerhaushaltsvorschläge zu schaffen und um zu verhindern, dass sich zukünftig Verwaltung und Stadtpolitik gegenseitig die Verantwortung für die mangelhafte Aufnahme der Bürgervorschläge zuschieben, sind wir für die Einrichtung eines eigenen Budgets zur Umsetzung der investiven Projekte der Top20-Liste. Investitionsvorschläge spielten in der Top20-Liste der Bürgerschaft in den vergangenen Jahren immer ein wichtige Rolle, beispielsweise beim Voting für den Sportplatz Westkurve in der Hans-Sachs-Straße, der Sanierung des Archivs, dem Fußballplatz am Rande des Babelsberger Parks und den zahlreichen Vorschlägen zu Investitionen ins Radwegenetz.

Wir halten die zukünftige Bereitstellung von einem Prozent der städtischen Eigenmittelr Investitionen, bzw. von mindestens 250.000 Euro r eine realistische Einstiegsgröße für ein eigens Budget, während der Vorschlag der Bürgerkooperation ein Prozent der Aufwendungen vom Gesamthaushalt zu veranschlagen inhaltlich nicht berücksichtigt, dass der Gesamthaushalt zum einem sehr großen Anteil pflichtige Ausgaben enthält.

Allerdings halten wir es für sinnvoll, die städtischen Investitionsmittel für das Bürgerhaushaltsbudget durch die gleiche Summe aus den Gewinnen der Stadtwerke, die an den städtischen Haushalt abgeführt werden, zu erhöhen. Denn wie könnte man die Kunden der Stadtwerke besser binden, als sie selber über einen Teil der Gewinne im Rahmen des Bürgerhaushaltsverfahrens bestimmen zu lassen. Dies würde zu einem Gesamtbudget von zunächst ca. 500.000 Euro führen, die für die Umsetzung der Investitionsvorschläge der Bürgerschaft aus der Top20-Liste zur Verfügung stünden.

Neben der verbindlicheren Umsetzung der Bürgerhaushaltsvorschläge wollen wir zukünftig auch die Debatte über die Entwicklungsperspektive der städtischen Finanzen im Rahmen des Bürgerhaushalts ausweiten. Hinsichtlich der Akzeptanz zukünftiger Entscheidungen über die Prioritäten bei den Investitionen, dem Personalhaushalt, den freiwilligen Ausgaben und dem Ausmaß der Umsetzung pflichtiger Aufgaben, ist es von zentraler Bedeutung die Bürgerschaft daran teilhaben zu lassen.

Das kann durch ein Mix ganz unterschiedlicher Beteiligungselemente unter dem Dach des Bürgerhaushaltes am sinnvollsten geschehen, wobei wir dem vorgeschlagenen neuen Element eines interaktiven, internetbasierten Haushaltsrechners besondere Bedeutung beimessen.

Stadtteilbezogene Budgets zur Umsetzung kleinteiliger Vorschläge unterstützen wir. Halten es aber r geeignet, sie organisatorisch im Stadtteil bei Trägern der Stadtteilarbeit zu verankern, statt sie an den Bürgerhaushalt anzubinden, dessen Schwerpunkt der gesamtstädtische Haushalt bleiben sollte.

Unsere Vorschläge für einen verbesserten Rechenschaftsbericht, ein verbessertes Monitoring und der Durchführung einer regelmäßigen Evaluation des Verfahrens zielen auf eine weiterführende Professionalisierung des Verfahrens, ganz im Sinne von mehr Bürgernähe und Transparenz.

Wichtig ist uns zudem, dass die von der Verwaltung angesetzten Kostenkalkulationen für die Umsetzung der einzelnen Vorschläge präziser begründet werden und dass Fachbereiche, die durch den Bürgerhaushalt einen besonders hohen zusätzlichen Arbeitsaufwand aufweisen, dementsprechend bei der Personalplanung berücksichtigt werden.

Um die Entscheidungsfindung über die Top20-Liste besser vorzubereiten, schlagen wir vor, dass den Vorschlagseinbringern nach der Vorlage des Haushaltsentwurfs, auf Grundlage der Einschätzung der Verwaltung und vor dem Haushaltsbeschluss, die Gelegenheit gegeben wird, ihre Vorschläge mit Stadtverordneten und Verwaltung in einer Sondersitzung des Finanzausschusses zu diskutieren.

 

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