Beschlussvorlage - 12/SVV/0003

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen/ Auszahlungen im Produkt 54100 (Gemeindestraßen) im Haushaltsjahr 2011 in einer Höhe von 268.074,01 EUR .

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Mit der Rechnung der Stadtwerke Potsdam vom 08.06.2011 wird eine Forderung für das Jahr 2011 über Mehrkosten für den Betrieb von Straßenbeleuchtung in Höhe von 268.074,01 EUR geltend gemacht. Diese betreffen die Bereitstellung von Strom für Straßenbeleuchtung und werden durch gesetzliche Veränderungen bzw. Anweisung der Bundesnetzagentur verursacht.

Mit Vertrag vom 23.12.2009 waren die Aufgaben des Eigenbetriebs Stadtbeleuchtung Potsdam an die Stadtwerke Potsdam GmbH übergeleitet worden. Sie werden von der Stadtwerketochter Stadtbeleuchtung Potsdam GmbH (SBP) wahrgenommen.

 

Die Nachforderung der SBP bezüglich der im § 13 (1) Vertrag über die Überleitung der Aufgaben des Eigenbetriebes „Stadtbeleuchtung Potsdam“ vom 23.12.09 vereinbarten Entgelte ist begründet. Dabei handelt es sich nach § 18 (2) um gesetzlich bedingte, tatsächlich entstehende, von den Vertragspartnern nicht beeinflussbare, daher unabwendbare und nicht voraussehbare Mehrausgaben zum Betrieb der von LHP bei SBP bestellten Straßenbeleuchtung.

 

Kosten nach EEG-Erneuerbare-Energien-Gesetz und KWK-Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gesetz:             

Ausgehend von dem im o.g. Vertrag vereinbarten Entgelt, das pauschal nach den vom Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung Potsdam für 2008 abgerechneten Leistungen und den für 2009 vorgegebenen Belastungen auf den Strompreis angesetzt ist, wurde die gesetzliche bestimmte EEG-Umlage von 1,310 ct/kWh (2009) auf 3,5300 ct/kWh (2011) erhöht. Die von 0,13 ct/kWh auf 0,03 ct/kWh reduzierte KWK-Umlage wurde in Abzug  gebracht, also in der Summe eine Erhöhung um 2,12 ct/kWh bewirkt. Für einen Stromverbrauch von 6.641.280 kWh (2010) betragen die Mehrkosten in 2011 brutto ~ 167.546 €.

 

Stromsteuer nach HBeglG-Haushaltsbegleitgesetz zur Änderung im StromStG-Stromsteuergesetz:

Abzuführende Stromsteuer von 1,2300 ct/kWh auf 2,0500 ct/kWh, also erhöht um 0,8200 ct/kWh x 6.641.280 kWh betragen die Mehrkosten brutto ~  64.806 €.

 

Netznutzungsentgelte (NNE) nach EnWG-Energie-Wirtschaftsgesetz:

Von 4,7400 ct/kWh auf 5,1920 ct/kWh, also erhöht um 0,4520 ct/kWh x 6.641.280 kWh betragen die Mehrkosten brutto ~ 35.722 €.

 

Aus vorgenannten Gründen sind diese überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen unabweisbar und unvorhersehbar.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

In folgendem Produkt/ Konto besteht im Haushaltsjahr 2011  über die bisher vom GBL 1 genehmigten überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen hinaus ein weiterer Mehrbedarf:

 

Unterprodukt/Konto                            Bezeichnung                                                                                    Mehrbedarf

5410004/5455900                            Gemeindestraßen.Verkehrsmanagement/              268.100 EUR

                                                        Straßenbeleuchtung/ sonst. Erstattungen

an verb. Untern.

 

Deckungsquellen:                                                                                                                             

aus FB                            aus Unterproduktkonto/Deckungskreis                                                        Betrag             

47                            DK 4316 Unterhaltung Ingenieurbauwerke                                          50.000 EUR

47                            DK 4317 Unterhaltung Verkehrslenkungsanlagen                            50.000 EUR

47                            DK 4318 Unterhaltung Parkeinrichtungen                                          30.000 EUR

11                            1111001.4651100 Beteiligungsmanagement.Gewinnanteile              138.100 EUR

                            aus verbundenen Unternehmen

 

r die von 47 selbst bereitzustellende Deckung wurden Bestellungen in H+H über insgesamt 130 TEUR eingebucht.

 

 

 

Bisher genehmigte vom GBL 1 genehmigte überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen:

Unterprodukt/Konto                            Bezeichnung                                                                      Mehrbedarf

5410002/5441300                            Gemeindestraßen.Straßenbäume.                            -4.182,61 EUR

                                                        Beleuchtung/ Aufwendungen f.

Schadensfälle

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...