Beschlussvorlage - 12/SVV/0003
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige/r Aufwand/Auszahlung für Mehraufwand für Strom für Straßenbeleuchtung im Haushaltsjahr 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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18.01.2012
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Erläuterung
Begründung:
Mit der Rechnung der Stadtwerke Potsdam vom 08.06.2011 wird eine Forderung für das Jahr 2011 über Mehrkosten für den Betrieb von Straßenbeleuchtung in Höhe von 268.074,01 EUR geltend gemacht. Diese betreffen die Bereitstellung von Strom für Straßenbeleuchtung und werden durch gesetzliche Veränderungen bzw. Anweisung der Bundesnetzagentur verursacht.
Mit Vertrag vom 23.12.2009 waren die Aufgaben des Eigenbetriebs Stadtbeleuchtung Potsdam an die Stadtwerke Potsdam GmbH übergeleitet worden. Sie werden von der Stadtwerketochter Stadtbeleuchtung Potsdam GmbH (SBP) wahrgenommen.
Die Nachforderung der SBP bezüglich der im § 13 (1) Vertrag über die Überleitung der Aufgaben des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam vom 23.12.09 vereinbarten Entgelte ist begründet. Dabei handelt es sich nach § 18 (2) um gesetzlich bedingte, tatsächlich entstehende, von den Vertragspartnern nicht beeinflussbare, daher unabwendbare und nicht voraussehbare Mehrausgaben zum Betrieb der von LHP bei SBP bestellten Straßenbeleuchtung.
Kosten nach EEG-Erneuerbare-Energien-Gesetz und KWK-Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gesetz:
Ausgehend von dem im o.g. Vertrag vereinbarten Entgelt, das pauschal nach den vom Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung Potsdam für 2008 abgerechneten Leistungen und den für 2009 vorgegebenen Belastungen auf den Strompreis angesetzt ist, wurde die gesetzliche bestimmte EEG-Umlage von 1,310 ct/kWh (2009) auf 3,5300 ct/kWh (2011) erhöht. Die von 0,13 ct/kWh auf 0,03 ct/kWh reduzierte KWK-Umlage wurde in Abzug gebracht, also in der Summe eine Erhöhung um 2,12 ct/kWh bewirkt. Für einen Stromverbrauch von 6.641.280 kWh (2010) betragen die Mehrkosten in 2011 brutto ~ 167.546 .
Stromsteuer nach HBeglG-Haushaltsbegleitgesetz zur Änderung im StromStG-Stromsteuergesetz:
Abzuführende Stromsteuer von 1,2300 ct/kWh auf 2,0500 ct/kWh, also erhöht um 0,8200 ct/kWh x 6.641.280 kWh betragen die Mehrkosten brutto ~ 64.806 .
Netznutzungsentgelte (NNE) nach EnWG-Energie-Wirtschaftsgesetz:
Von 4,7400 ct/kWh auf 5,1920 ct/kWh, also erhöht um 0,4520 ct/kWh x 6.641.280 kWh betragen die Mehrkosten brutto ~ 35.722 .
Aus vorgenannten Gründen sind diese überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen unabweisbar und unvorhersehbar.
Fazit finanzielle Auswirkungen
In folgendem Produkt/ Konto besteht im Haushaltsjahr 2011 über die bisher vom GBL 1 genehmigten überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen hinaus ein weiterer Mehrbedarf:
Unterprodukt/Konto Bezeichnung Mehrbedarf
5410004/5455900 Gemeindestraßen.Verkehrsmanagement/ 268.100 EUR
Straßenbeleuchtung/ sonst. Erstattungen
an verb. Untern.
Deckungsquellen:
aus FB aus Unterproduktkonto/Deckungskreis Betrag
47 DK 4316 Unterhaltung Ingenieurbauwerke 50.000 EUR
47 DK 4317 Unterhaltung Verkehrslenkungsanlagen 50.000 EUR
47 DK 4318 Unterhaltung Parkeinrichtungen 30.000 EUR
11 1111001.4651100 Beteiligungsmanagement.Gewinnanteile 138.100 EUR
aus verbundenen Unternehmen
Für die von 47 selbst bereitzustellende Deckung wurden Bestellungen in H+H über insgesamt 130 TEUR eingebucht.
Bisher genehmigte vom GBL 1 genehmigte überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen:
Unterprodukt/Konto Bezeichnung Mehrbedarf
5410002/5441300 Gemeindestraßen.Straßenbäume. -4.182,61 EUR
Beleuchtung/ Aufwendungen f.
Schadensfälle
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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47,5 kB
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