Anfrage - 12/SVV/0025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Haus Dietz, Kurfürstenstraße 24/25, soll tl. Presseberichten abgerissen und durch einen vielgeschossigen Neubau ersetzt werden, obwohl es der einzige in der DDR denkmalgerechte und öffentlich-finanziell geförderte Wiederaufbau eines im Bauhausstil errichteten ursprünglichen Baudenkmals ist, das aus verschiedenen Gründen unter Denkmalschutz stehen müsste. An seiner Stelle soll ein mehrgeschossiger Neubau entstehen, der im optischen Einzugsbereich des Neuen Gartens und damit des Weltkulturerbes liegt.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Kriterien werden der möglichen Abrissgenehmigung für das denkmalgerecht wiederaufgebaute Gebäude und der eventuellen Baugenehmigung zugrunde gelegt?

 

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Erläuterung

 

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Anlagen

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