Beschlussvorlage - 12/SVV/0007
Grunddaten
- Betreff:
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Abfallwirtschaftskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam 2011 - 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2012
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07.03.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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16.02.2012
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Erläuterung
Begründung:
Die Landeshauptstadt Potsdam, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE), ist gemäß § 19 Abs. 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) verpflichtet, über die Verwertung und die Beseitigung der in seinem Gebiet anfallenden und zu überlassenden Abfälle ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und dieses in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben. Die inhaltlichen Vorgaben dazu ergeben sich aus § 6 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes (BbgAbfBodG). Danach sind im Abfallwirtschaftskonzept unter Berücksichtigung einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit insbesondere Art, Menge und Verbleib der im Entsorgungsgebiet anfallenden und der Entsorgungspflicht durch den örE unterliegenden Abfälle sowie die getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen darzustellen.
Das derzeitige Abfallwirtschaftskonzept der Landeshauptstadt Potsdam wurde durch die Stadtverordnetenversammlung im November 2006 beschlossen und umfasst den Zeitraum 2006 bis 2010. Daher ist eine erneute Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes erforderlich. Diese liegt jetzt im Entwurf vor.
Zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (§ 6 Abs.3 BbgAbfBodG). Ort und Dauer der Auslegung werden im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb der Auslegungszeit können Bedenken, Hinweise und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Auslegungsstelle vorgebracht werden. Diese werden unter Berücksichtigung abfallwirtschaftlicher Notwendigkeit bzw. auf der Grundlage des Abfallrechtes beurteilt und das Ergebnis wird in einem Abwägungsbericht dargestellt.
Das Abfallwirtschaftskonzept und der Abwägungsbericht werden anschließend der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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