Beschlussvorlage - 12/SVV/0011
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuordnung von Grundstücken zum Sondervermögen des KIS
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kommunaler Immobilien Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Kommunaler Immobilien Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2012
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04.04.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.03.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zur langfristigen Sicherung des Bedarfs an Einrichtungen für die kommunale Bildungsinfrastruktur werden die in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücke der Landeshauptstadt Potsdam dem Sondervermögen des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) zugeordnet.
Erläuterung
Begründung:
Grundlagen zur Zuordnung von Grundstücken
Gemäß § 2 der Satzung des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) ist dieser für die bedarfsgerechte Versorgung der Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Potsdam mit Grundstücken und Gebäuden zuständig. Zur Sicherung dieser Aufgabe wurden alle langfristig kommunal genutzten Gebäude und Liegenschaften der Landeshauptstadt, soweit diese nicht anderen Fachbereichen zugordnet sind, in das Sondervermögen des Eigenbetriebes überführt. Über die Zuordnung in das Sondervermögen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
Begründung der vorgeschlagenen Zuordnung
a) Grundstück Gutenbergstraße 67
Das Grundstück Gutenbergstraße 67 befindet sich im Erbbaurecht der Landeshauptstadt Potsdam. Das Erbbaurecht ist bis zum Jahre 2031 befristet. Von 1994 bis 2010 war das Gebäude an die Universität Potsdam vermietet, die die Nutzung aufgegeben hat. Seit Anfang 2011 wird das Gebäude im Rahmen der Sanierung des Campus Kurfürstenstraße als Ausweichstandort für die Grundschule 24 nebst Hort genutzt.
Angesichts des steigenden Bedarfs an Kapazitäten für die Bildungsinfrastruktur in Potsdam beabsichtigt der Fachbereich Bildung und Sport, das Gebäude längerfristig zu nutzen. Um eine effektive Verwaltung der Immobilie nebst einem angemessenen Bauunterhalt zu gewährleisten, ist die Überführung in das Sondervermögen des Eigenbetriebes sinnvoll.
Mit von der Überführung in das Sondervermögen betroffen ist eine Teilfläche des Flurstücks 653 (Hebbelstr. 2) von ca. 390 m2, welche mit zwei Garagen bebaut ist. Diese Teilfläche wird als Abstellfläche für die Bewirtschaftung der Gutenbergstr. 67 benötigt und derzeit bereits von der Schule genutzt.
Die Einlage des Grundstücks Gutenbergstraße 67 sowie der Teilfläche des Flurstücks 653 in das Sondervermögen des Eigenbetriebes erfolgt mit bilanzieller Wirkung rückwirkend zum 01.01.2011. Der Restbuchwert des Gebäudes beträgt zum 31.12.2010 168.216,04 , während das Erbbaurecht mit 1 bewertet ist.
b) Grundstück Blauhaus in der Heinrich-Mann-Allee 103
Im Rahmen der Sanierung und des Ausbaus des Schulstandortes Heinrich-Mann-Allee 103 ist es erforderlich, das Grundstück, auf dem sich gegenwärtig das so genannte Blauhaus befindet, zukünftig für schulische Zwecke zu nutzen. Insbesondere wird diese Fläche für den geplanten Neubau des Humboldt-Gymnasiums sowie für Sportflächen benötigt. Dazu ist es erforderlich, das Blauhaus abzureißen. Die Kündigung des bislang bestehenden Pachtvertrages zum 31.12.2011 ist bereits erfolgt. Die restliche Fläche des Schulstandortes Heinrich-Mann-Allee 103 befindet sich bereits im Sondervermögen des KIS. Lediglich die Teilfläche des Blauhaues befindet sich im Finanzvermögen der Landeshauptstadt. Durch die Überführung wird eine einheitliche Bewirtschaftung gewährleistet. Die Einlage in das Sondervermögen des Eigenbetriebes erfolgt mit bilanzieller Wirkung zum 01.01.2012. Der Restbuchwert des Gebäudes zum 31.12.2011 beträgt 94.881,37 , während der Grund und Boden mit einem Wert von 300.000,00 bilanziell erfasst ist.
Finanzielle Auswirkungen
Die Erbpacht für das Grundstück Gutenbergstr. 67 wird zukünftig durch den KIS getragen.
Durch die zukünftige Eigennutzung entfällt die Mieteinnahme von Dritten für das Blauhaus i. H. v. 24.542 pro Jahr.
Die Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt der LHP und den Wirtschaftsplan des KIS sind in der aktuellen Planung bereits berücksichtigt. Der Abgang des Sachanlagevermögens wird bei der Landeshauptstadt im außerordentlichen Aufwand dargestellt und in gleicher Höhe wird ein außerordentlicher Ertrag durch den Zugang im Sondervermögen KIS ausgewiesen. Dadurch erfolgt die Zuordnung der Grundstücke ergebnisneutral.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Erbpacht für das Grundstück Gutenbergstr. 67 wird zukünftig durch den KIS getragen.
Durch die zukünftige Eigennutzung entfällt die Mieteinnahme von Dritten für das Blauhaus i. H. v. 24.542 pro Jahr.
Die Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt der LHP und den Wirtschaftsplan des KIS sind in der aktuellen Planung bereits berücksichtigt. Die Übertragung von der Landeshauptstadt auf den KIS erfolgt erfolgsneutral.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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83,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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102,3 kB
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