Beschlussvorlage - 12/SVV/0012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der vorliegende Masterplan für die Gartenstadt Drewitz wird gebilligt (siehe Anlage).

 

Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich zur weiteren Entwicklung der Gartenstadt Drewitz im Sinne der im Masterplan festgehaltenen Eckpunkte und Ziele.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte des Masterplans umgesetzt werden.

 

Der im Masterplan integrierte Maßnahmenplan ist unter Einbeziehung der Bürgervertretung Drewitz kontinuierlich fortzuschreiben.

 

Die Stadtverordnetenversammlung appelliert an alle Akteure in Drewitz, die Landeshauptstadt bei der Umsetzung des Masterplans nachhaltig zu unterstützen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Jahr 2009 beteiligte sich die Pro Potsdam an dem vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Regionalforschung initiierten Wettbewerb „Energetische Sanierung von Großwohnsiedlungen auf der Grundlage von integrierten Stadtteilentwicklungskonzepten“ mit dem Beitrag „Gartenstadt Drewitz – energetisch stark energisch grü.

 

Die Stadtverordnetenversammlung bekannte sich mit Beschluss DS 09/SVV/1057 vom 27. Januar 2010 zur Entwicklung des Stadtteils Drewitz im Sinne des Konzeptes und beauftragte den Oberrgermeister mit der Erarbeitung eines nachhaltigen Umsetzungskonzeptes.

 

Früh zeichnete sich ein differenziertes und kritisches Meinungsbild der Bürgerschaft zu dem Gartenstadtprojekt ab. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung DS 09/SVV/0879 vom 03. November 2010 sollte das Gartenstadtkonzept zusammen mit Vertretern aus Politik, des Stadtteilrates sowie Drewitzerinnen und Drewitzer im Rahmen eines Werkstattverfahrens qualifiziert werden.

Basierend auf den mit den Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil abgestimmten Ergebnissen des zwischen Dezember 2010 und August 2011 durchgeführten Werkstattverfahrens wurde ein Masterplan erarbeitet, in dem die Eckpunkte und Ziele für die weitere Entwicklung des Projektes Gartenstadt Drewitz festgehalten sind. Zudem sind im Masterplan alle geplanten kommunalen Maßnahmen und Aufgaben im Rahmen der Umsetzung des Gartenstadtprojektes aus der derzeitigen Planungsperspektive festgehalten.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Realisierung der Maßnahmen des Masterplans Gartenstadt Drewitz erfolgt im Rahmen des vorhandenen Fördermittelbudgets und vorbehaltlich des Beschlusses bzw. der Genehmigung des Haushaltsplanes 2012 und der folgenden Jahre. Für die Jahre 2011 bis 2014 stehen insgesamt (inklusive Sonderprogramm Modellvorhaben in der Sozialen Stadt) im Programm Soziale Stadt für das Fördergebiet Stern/Drewitz bereits zugewendete Mittel (Bund, Land, Kommune) in Höhe von 4,5 Mio € zur Verfügung. Weitere Förderanträge sollen jährlich gestellt werden. Die Haushaltsplanung erfolgt im Unterprodukt 5110604 in der Investitionsnummer 0749001110103.

 

Die entstehenden Kosten für vorbereitende Planungen und Untersuchungen sowie Öffentlichkeitsarbeit/Partizipation werden im Rahmen des Förderprogramms Soziale Stadt Stern/Drewitz aus der jeweiligen Gesamtmaßnahme finanziert. Einige dieser Maßnahmen bedürfen der Kofinanzierung Dritter.

 

Die Modernisierung, Sanierung der sozialen Infrastruktur erfolgt über Mittel Soziale Stadt, Konjunkturprogramm II, den KIS sowie Eigenmittel.

 

Die Gestaltung des öffentlichen Raums in der Konrad-Wolf-Allee und im Guido-Seeber-Weg erfolgt voraussichtlich durch EFRE-Mittel über den Fachbereich 47.

 

Explizit lassen sich die Kosten zum gegenwärtigen Zeitpunkt für einige Maßnahmen nicht darstellen. Die kontinuierliche weitere Prüfung der Finanzierung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung. Die maximalen Ausgaben werden sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln bemessen.

 

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Anlagen

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