Beschlussvorlage - 12/SVV/0021
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung und Neubestellung der von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der EWP entsandten städtischen Vertreter/innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2012
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07.03.2012
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02.05.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) am 01.09.2010 entsandten städtischen Vertreter/innen und deren Nachrücker/innen werden abberufen.
2. Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet unter Bezugnahme auf die im Geschäftsgang befindliche Vorlage Änderung des Gesellschaftsvertrages der EWP sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
- über die Fraktion DIE LINKE: Herrn H.-J.Scharfenberg
(2 Sitze) Herrn Rolf Kutzmutz
- über die Fraktion SPD: Herrn Mike Schubert
(2 Sitze) Herrn Dr. Reinhold Buttgereit
- über die Fraktion CDU/ANW: Herrn Peter Lehmann
(1 Sitz)
- über die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Herrn Andreas Walter
(1 Sitz)
- über die Fraktion FDP: Herrn Prof. Dr. Christian Otto
(1 Sitz)
Als Nachrücker/innen werden entsandt:
- über die Fraktion DIE LINKE: Herrn Peter Kaminski
Frau Birgit Müller
- über die Fraktion SPD: Herrn Pete Heuer
Frau Anke Michalske-Acioglu
- über die Fraktion CDU/ANW: Herrn Hans-Wilhelm Dünn
- über die Fraktion Bündnis 90/ Herrn Andreas Menzel
Die Grünen:
- über die Fraktion FDP: Herrn Björn Teuteberg
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Potsdam ist hundertprozentige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP), welche wiederum 65 % der Geschäftsanteile an der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) hält. Die Landeshauptstadt Potsdam ist somit mittelbar an der EWP beteiligt. Die weiteren 35 % der Geschäftsanteile an der EWP hält die E.ON edis AG (edis).
Der Aufsichtsrat der EWP besteht derzeitig aus neun Mitgliedern, die von den Gesellschaftern ent-sandt werden, und zwar sechs Mitglieder von der SWP bzw. der Landeshauptstadt Potsdam und drei Mitglieder von der edis (s. § 9 Abs. 1 GV EWP).
Gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 GV EWP ist der Aufsichtsratsvorsitzende der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam; der Stellvertreter wird von der edis bestimmt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer Sitzung am 01.09.2010 u. a. fünf städtische Vertreter/innen in den Aufsichtsrat der EWP zu entsenden (Drucksache Nr. 10/SVV/0508). Gleichzeitig wurden im Rahmen einer Nachfolgeregelung gemäß vorgenanntem Beschluss Nachrücker/innen benannt, welche bei Ausscheiden der von der Landeshauptstadt Potsdam entsandten Aufsichtsratsmitglieder, z. B. durch Rücktritt oder Abwahl, jeweils automatisch nachrücken.
Der Aufsichtsrat der EWP ist aufgrund der gegenwärtigen gesellschaftsvertraglichen Regelungen und des vorgenannten Stadtverordnetenbeschlusses z.Z. wie folgt besetzt:
Aufsichtsratsvorsitzender: Oberbürgermeister, Herr Jann Jakobs
(Mandat niedergelegt)
über die SVV - Fraktion DIE LINKE: Herr Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg
über die SVV - Fraktion DIE LINKE: Herr Rolf Kutzmutz
über die SVV - Fraktion CDU/ANW: Herr Peter Lehmann
über die SVV - Fraktion SPD: Herr Mike Schubert
über die SVV - Fraktion SPD: Frau Hannelore Knoblich
Zudem werden drei Aufsichtsratsmandate durch von der edis Entsandte, darunter der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, wahrgenommen.
Unter Beachtung der kommunalrechtlichen Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung (§§ 91 ff BbgKVerf) und der Leitlinien guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam soll der Gesellschaftsvertrag der EWP angepasst werden.
Vor diesem Hintergrund ist nunmehr auch beabsichtigt, den Gesellschaftsvertrag der EWP bezüglich der Größe des Aufsichtsrates und des Aufsichtsratsvorsitzes neu zu fassen. Im Geschäftsgang befindet sich deshalb eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP). Danach soll der Gesellschaftsvertrag der EWP in der Fassung vom 14. April 2011 u.a. wie folgt geändert werden:
§ 9 Abs. 1: Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus zwölf (statt 9) Mitgliedern besteht, die von den Gesellschaftern entsandt werden, und zwar acht (statt 6) Mitglieder von der SWP bzw. der Landeshauptstadt Potsdam und vier (statt 3) Mitglieder von der E.ON edis AG (e.dis). Ein Vertreter der Arbeitnehmerschaft erhält Gaststatus mit Teilnahme- und Rederecht im Aufsichtsrat. (Ergänzung)
§ 10 Abs. 1 Satz 2: Der Aufsichtsratsvorsitzende ist der/die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam oder ein/eine von ihm/ihr zu entsendende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam. (Ergänzung) Der stellvertretende Vorsitzende wird von der edis bestimmt.
Die Erweiterung des Aufsichtsrates der EWP erfordert die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Energie und Wasser Potsdam GmbH, die jedoch nur einvernehmlich mit dem Mitgesellschafter, der E.ON edis AG, möglich ist.
Der Oberbürgermeister hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 sein Aufsichtsratsmandat bei der EWP niedergelegt.
Unter Zugrundelegung des § 41 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ergibt sich für sieben nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen in den Aufsichtsrat der EWP zu entsendende Mitglieder folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Mitgliederzahl aller Fraktionen
Fraktion DIE LINKE = 7 x 16/54 = 2,074 2 Sitze
Fraktion SPD = 7 x 15/54 = 1,944 2 Sitze
Fraktion CDU/ANW = 7 x 6/54 = 0,778 1 Sitz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen = 7 x 5/54 = 0,648 1 Sitz
Fraktion FDP = 7 x 4/54 = 0,519 1 Sitz
II. Rechtsgrundlagen
Gemäß § 28 Absatz 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.
Hinweis
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die sieben gemäß § 9 Abs. 1 GV in den Aufsichtsrat der EWP neu zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.
Die bisher in den Aufsichtsrat der EWP von der Landeshauptstadt Potsdam entsandten (nach § 41 Abs. 1 BbgKVerf am 01.09.2010 durch die Stadtverordnetenversammlung gewählten) fünf Vertreter/innen können gemäß § 41 Abs. 7 BbgKVerf durch die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung aus wichtigem Grund abgewählt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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