Beschlussvorlage - 12/SVV/0006
Grunddaten
- Betreff:
-
"clubmitte" - Handlungskonzept 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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19.01.2012
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
1. Handlungskonzept für die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „clubmitte“ im Jahre 2012 (gem. Anlage).
2. Über den Umsetzungsstand und die -perspektiven des „clubmitte“-Konzeptes am freiLand-Standort erfolgt Ende 2012 eine Sachberichterstattung des Einrichtungsträgers an sowie eine Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss.
Erläuterung
Begründung:
Von der insolvenzbedingten Schließung des Lindenpark-e.V.-Standortes Schlossstraße 13 im April 2008 war neben dem „Spartacus“-Club bzw. e.V. auch der Jugendklub „S 13“ betroffen.
In der Potsdamer Innenstadt konnte kein adäquater Ersatzstandort für eine offene Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung gefunden werden. Am 30.06.2010 musste auch das Provisorium, das als Interimslösung genutzte Objekt in der Berliner Straße 146 geschlossen werden.
Bezug nehmend auf die AJKP-Forderungen vom 25.01.2009 (vgl. Anlage 1 zum „Rahmenkonzept ‚Jugendkultur‘ für die Landeshauptstadt Potsdam“ - DS 09/SVV/0782) war die „Herrichtung eines Domizils für den Jugendklub S13“ zwar ein konstitutiver Bestandteil der „Umsetzung des 10plus-Punkte Planes Jugendsoziokultur / Umsetzung des Projektes ‚freiLAND‘" (DS 10/SVV/0109).
Allerdings zeigten bereits die „Klub Innenstadt / S 13“-Eröffnung am 13.05.2011, aber stärker noch die folgenden sieben Monate intensiver (Aufbau-) Arbeit, dass der jetzige Standort kein Ersatz für die einstige „S 13“-Klientel darstellen kann, weil diese innerhalb von mehr als dreieinhalb Jahren Klub- provisorium und -obdachlosigkeit schlichtweg abhanden gekommen war bzw. ist.
Insofern ist die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „clubmitte“ durch ihre Entstehungsgeschichte, Standortentscheidung und -lage auf dem freiLand-Areal kein S-13-Nachfolger, sondern bildet einen konzeptionell-inhaltlichen Neuanfang mit Experimentalcharakter, sowohl
- durch die Einbettung in das zunächst zeitlich befristete und vom Umfang her eingeschränkte
freiLand-Modellprojekt sowie
- durch den Versuch der Etablierung eines Jugendhilfe-Angebotes in einem Jugendkultur-Kontext mit
unterschiedlichen Zielstellungen, Zielgruppen und Arbeitsweisen als auch
- im Schnittpunkt dreier Sozialräume/Regionen und
- mit einer Lage fernab (von Wegen) von bzw. zu den nächsten Bildungseinrichtungen.
Dies betrifft insbesondere auch das Novum, dass das „clubmitte“-Angebot - im Gegensatz zu allen anderen Potsdamer Kinder- und Jugendklubs - sich nicht vornehmlich an junge Menschen eines Sozialraumes richtet, sondern an solche dreier Sozialräume, in deren Schnittpunkt es liegt:
- Sozialraum III: Potsdam West, Innenstadt, Nördliche Vorstädte,
- Sozialraum IV: Babelsberg, Zentrum Ost und
- Sozialraum VI: Schlaatz, Waldstadt I und II, Potsdam Süd.
Das von der Stiftung Sozialpädagogisches Institut Walter May (SPI) vorgelegte Einrichtungskonzept trägt den vorgenannten Umständen inhaltlich Rechnung und ist zudem auf das Jahr 2012 beschränkt. Es wurde mit der Verwaltung des Jugendamtes abgestimmt und findet deren Zustimmung.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss Ende 2012
- eine Anhörung des Einrichtungsträgers SPI zu Umsetzungsstand und -perspektiven des „clubmitte“-
Handlungskonzeptes am freiLand-Standort sowie
- eine hieraus resultierende Entscheidung über die Fortsetzung/-schreibung oder Präzisierung des
Einrichtungskonzeptes bzw. entsprechende Alternativen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
2012
114.756 € für Personal-, Sach- und pädagogische Kosten (Produktkonto 3660000.5458000)
25.000 € Miet- und Betriebskostenzuschuss (Produktkonto 3660000.5318100).
Die vorgenannten finanziellen Mittel zum Abschluss einer Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung gemäß DS 09/SVV/0025 sind im Haushaltsplan 2012, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes, veranschlagt und werden für die Folgejahre im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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11,1 kB
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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