Große Anfrage - 12/SVV/0035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bundestag und Bundesrat haben im März 2011 rückwirkend zum 1. Januar 2011 die Änderung des SGB II beschlossen. Dies beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche.

 

Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden demnach rückwirkend zum 1. Januar 2011 bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf gesondert berücksichtigt.

 

Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket wurde am Dienstag, 29. März 2011, im Bundesgesetzblatt verkündet.

Zuständig und Träger der Leistung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (also bei Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) sind die Kreise und kreisfreien Städte, deren Aufgaben in der Regel im Jobcenter wahrgenommen werden.

 

Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf folgende Leistungen:

I.        Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittag­essen gibt es dann, wenn Schule, Hort oder Kita ein entsprechendes Angebot bereit­halten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.

II.      Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

III.    Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.

IV.   Schulbedarf und Ausflüge: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und jeweils im Februar darauf 30 Euro, insgesamt 100 Euro. Zudem kommt jetzt auch die Kostenübernahme eintägiger Ausflüge in Schulen und Kitas in Betracht. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.

V.     Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich, können sie nicht aus dem eigenen Budget bestritten werden und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben erstattet.

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:
 

1.      Wie viele anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren lebten zum Stichtag 01.01.2011 in Potsdam (inklusive Kinder von Empfängern von Kinderzuschlag, Wohngeld sowie ergänzender Leistungen aus dem SGB II)?

 

2.      Wie wurden die anspruchsberechtigten Familien über die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes informiert?

 

3.      Wie viele der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen, bzw. deren Sorgeberechtigten, haben bislang die unterschiedlichen Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt (Stichtag 30.06./31.12.2011)?

 

4.      Wie viele der Anträge wurden bewilligt, wie viele wurden abgelehnt? Bitte schlüsseln Sie die bewilligten Leistungen nach den Leistungsarten I – V (siehe oben) auf.

 

5.      Welches waren die häufigsten Gründe für eine Ablehnung?
 

6.      Werden im Leistungsbereich V: Schülerbeförderung Schulen freier Träger oder Schulen mit besonderem pädagogischem Profil als eigene Schulform berücksichtigt? Wenn nicht: Wie viele Anträge auf Erstattung der Beförderungskosten wurden abgelehnt, weil der Besuch einer solchen Schule nicht als nächstgelegene Schule des Bildungsgangs anerkannt wurde?
 

7.      Wie viele Anträge wurden im Leistungsbereich I: Kostenübernahme der Mittagsversorgung gestellt / bewilligt? Bitte weisen Sie zum Vergleich die Antragszahlen (gestellt/bewilligt) nach der städtischen Satzung (Stichtag: 31.12.2010) vor Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepakets aus! Wie viele Anträge (gestellt / bewilligt) nehmen die städtische Härtefallregelung vor/nach Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch (Stichtag jeweils 31.12. 2010/2011)?

 

8.      Wie viele Anträge von Familien, die im Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind, wurden gestellt, bewilligt oder abgelehnt?

 

9.      Welche Regelung gilt für diejenigen Kinder, die nicht unter den § 2 Abs. 1 AsylbLG fallen und damit keinen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben?

 

10.  Wie werden in der Landeshauptstadt die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket eingesetzt, die für den Ausbau der Schulsozialarbeit vorgesehen sind?

 

11.  Wie hoch ist die Summe der zur Verfügung stehenden Bundesmittel für die Stadt Potsdam für das Jahr 2011? Wie viel Geld wurde bisher abgerufen (Stichtag 30.06. und 31.12.2011)?

 

12.  Wie hoch ist der Anteil der Verwaltungskostenr die Gewährung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes an den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln (Stichtag 30.06. und 31.12.2011)?

 

13.  Wurden durch die Stadt Potsdam freiwillige Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Folge der Einführung des Bildungspaketes eingestellt? Wenn ja, welche Leistungen waren dies? Wie viel Geld wurde dadurch eingespart?

 

14.  Wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Schulsozialfonds des Landes wurden per 30.06. und 31.12.2011 gestellt?

 

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Erläuterung

 

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Anlagen

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