Anfrage - 02/SVV/0202

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In Gesprächen mit Bürgern wurde immer wieder die lange Bearbeitungszeit für Bauanträge beklagt. Es ist hier zu vermuten, dass der Stadt möglicherweise Nachteile im Hinblick auf den Zuzug bzw. anstehende Investitionen entstehen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Wie viele von den in 2001 gestellten Bauanträgen konnten im Jahr 2001 nicht mehr endgültig beschieden werden(absolut und relativ)?

 

 

 

Antwort:

 

Im Jahre 2001 sind insgesamt 1.370 Bauanträge eingegangen.  Davon sind 786 Anträge erledigt worden. 584 Anträge blieben offen und sind in das Jahr 2002 übernommen worden.  Aus dem Jahr 2000 sind noch 71 Bauanträge nicht abschließend beschieden worden, d.h. beginnend zum Jahresanfang 2002 gab es insgesamt 635 nicht beschiedene Bauanträge. Diese Zahl allein genannt, wäre unvollständig und würde die anderen Verfahren des öffentlichen Baurechts, die genau so erledigt werden müssen, zurückdrängen.  Hierzu gehören u.a. Vorbescheide, Abweichungen, Befreiuungen, Ausnahmen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Widerspruchsverfahren, Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz, Verwaltungsklagen, Ordnungswidrigkeiten, Ordnungsbehördliche Maßnahmen und sonstige Verwaltungsverfahren (AIG, Anfragen, Auskünfte).  Zu den hier genannten Verfahren waren per 31.12.2001 insgesamt 1.081 Verwaltungsverfahren noch nicht abschließend beschieden.  Somit waren im Bereich Bauordnung zu Beginn des Jahres 2002 insgesamt 1.736 Verwaltungsvorgänge (655+1.081) offen.   

 

 

 

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