Anfrage - 02/SVV/0204

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Durch das beschlossene „Begrüßungsgeld" für Studenten sollen diese dazu motiviert werden, sich offiziell mit ihrem Hauptwohnsitz in Potsdam anzumelden. Nach dem Beschluss zur Einführung wäre es aus Sicht des Fragestellers notwendig gewesen, diese Leistung auch angemessen öffentlich zu machen, damit der Zweck erfüllt werden kann.

 

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Maßnahmen wurden ergriffen, die angesprochene Zielgruppe ausreichend über die Möglichkeit des „Begrüßungsgeldes" zu informieren?

 

 

 

Antwort:

 

In Abstimmung mit der im Fachbereich Ordnung und Sicherheit gebildeten Arbeitsgruppe zeichnete das Studentenwerk für die Presseveröffentlichungen verantwortlich. Am 18.10. 01 ging diese an die Medien und wurde in den darauffolgenden Tagen veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt eine dauerhafte Verteilung von Flyern am Informationsstand des Studentenwerkes.

 

Die Richtlinie zur „Gewährung von Begrüßungsgeld für Studierende“ wurde im Amtsblatt Nr. 13 vom 29.11.01 veröffentlicht. Im Verteiler des Amtsblattes ist die Universität Potsdam enthalten, so dass es dort ausliegt.

 

Die größte Informationsplattform für die anzusprechende Zielgruppe wird mit Sicherheit  die Internetadresse „www..studentenwerk.potsdam.de“ unter dem Link „Begrüßungsgeld“ sein. Dort findet man alle umfassenden Erläuterungen zur Verfahrensweise, zu melderechtlichen Vorschriften und zu den entsprechenden Ansprechpartnern.

 

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