Anfrage - 02/SVV/0204
Grunddaten
- Betreff:
-
"Begrüßungsgeld" für Studierende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Jura Schöder, PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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06.03.2002
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Beschlussvorschlag
Durch
das beschlossene „Begrüßungsgeld" für Studenten sollen diese dazu
motiviert werden, sich offiziell mit ihrem Hauptwohnsitz in Potsdam anzumelden.
Nach dem Beschluss zur Einführung wäre es aus Sicht des Fragestellers notwendig
gewesen, diese Leistung auch angemessen öffentlich zu machen, damit der Zweck
erfüllt werden kann.
Ich
frage den Oberbürgermeister:
Welche
Maßnahmen wurden ergriffen, die angesprochene Zielgruppe ausreichend über die
Möglichkeit des „Begrüßungsgeldes" zu informieren?
Antwort:
In
Abstimmung mit der im Fachbereich Ordnung und Sicherheit gebildeten
Arbeitsgruppe zeichnete das Studentenwerk für die Presseveröffentlichungen
verantwortlich. Am 18.10. 01 ging diese an die Medien und wurde in den
darauffolgenden Tagen veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt eine dauerhafte
Verteilung von Flyern am Informationsstand des Studentenwerkes.
Die
Richtlinie zur „Gewährung von Begrüßungsgeld für Studierende“ wurde im
Amtsblatt Nr. 13 vom 29.11.01 veröffentlicht. Im Verteiler des Amtsblattes ist
die Universität Potsdam enthalten, so dass es dort ausliegt.
Die
größte Informationsplattform für die anzusprechende Zielgruppe wird mit
Sicherheit die Internetadresse
„www..studentenwerk.potsdam.de“ unter dem Link „Begrüßungsgeld“ sein. Dort findet
man alle umfassenden Erläuterungen zur Verfahrensweise, zu melderechtlichen
Vorschriften und zu den entsprechenden Ansprechpartnern.