Anfrage - 02/SVV/0207

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung mit o.g. Beschluss die Stadtverwaltung aufgefordert, ein Enteignungsverfahren zu den Teilen des Grundstücks der Maximum Industrial und Gewerbe Holding in Babelsberg vorzubereiten und eine entsprechende Beschlussvorlage zu erarbeiten.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie ist der Sachstand dazu?

 

 

 

Antwort:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 6. Juni 2001 die Verwaltung aufgefordert, die Voraussetzung für die Einleitung der Enteignung von Teilflächen des MAXIMUM-Geländes zu schaffen.  Entsprechend dieses Beschlusses stellte der im Auftrag der Stadt tätige treuhänderische Entwicklungsträger Stadtkontor mit Datum vom 7. August 2001 (Eingang beim MSWV am 22. August 2001) den Antrag auf Einleitung des Enteignungsverfahrens beim MSWV. Damit sind die Voraussetzungen für die Einleitung des Enteignungsverfahrens geschaffen worden. Enteignungsbehörde war zum damaligen Zeitpunkt das MSWV, jetzt das MdI.  Die Stadtverwaltung hat zum Antrag auf Enteignung mit Schreiben vom 15. August 2001 an das MSWV eine Stellungnahme abgegeben, in der dem Antrag zugestimmt wird.  Bisher wurde das Enteignungsverfahren nicht formal eingeleitet. Die Einleitung des Verfahrens geschieht mit der öffentlichen Bekanntmachung der Einleitung des Enteignungsverfahrens und der Anberaumung einer Anhörung. Dieses ist bisher nicht erfolgt.  Sollte das Verfahren eingeleitet werden, wird der Bereich Stadterneuerung eine entsprechende Vorlage an die STVV vorbereiten.  

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Erläuterung

 

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