Anfrage - 02/SVV/0207
Grunddaten
- Betreff:
-
Enteignungsverfahren gem. Beschluss 01/0194 von Juni 2001
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Bruch, Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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06.03.2002
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung mit o.g. Beschluss die Stadtverwaltung
aufgefordert, ein Enteignungsverfahren zu den Teilen des Grundstücks der
Maximum Industrial und Gewerbe Holding in Babelsberg vorzubereiten und eine
entsprechende Beschlussvorlage zu erarbeiten.
Ich frage den
Oberbürgermeister:
Wie ist der Sachstand
dazu?
Antwort:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 6. Juni 2001
die Verwaltung aufgefordert, die Voraussetzung für die Einleitung der
Enteignung von Teilflächen des MAXIMUM-Geländes zu schaffen. Entsprechend dieses Beschlusses stellte
der im Auftrag der Stadt tätige treuhänderische Entwicklungsträger Stadtkontor
mit Datum vom 7. August 2001 (Eingang beim MSWV am 22. August 2001) den Antrag
auf Einleitung des Enteignungsverfahrens beim MSWV. Damit sind die
Voraussetzungen für die Einleitung des Enteignungsverfahrens geschaffen worden.
Enteignungsbehörde war zum damaligen Zeitpunkt das MSWV, jetzt das MdI. Die Stadtverwaltung hat zum Antrag auf
Enteignung mit Schreiben vom 15. August 2001 an das MSWV eine Stellungnahme
abgegeben, in der dem Antrag zugestimmt wird. Bisher wurde das Enteignungsverfahren nicht formal
eingeleitet. Die Einleitung des Verfahrens geschieht mit der öffentlichen
Bekanntmachung der Einleitung des Enteignungsverfahrens und der Anberaumung
einer Anhörung. Dieses ist bisher nicht erfolgt. Sollte das Verfahren eingeleitet werden, wird der Bereich
Stadterneuerung eine entsprechende Vorlage an die STVV vorbereiten.