Anfrage - 12/SVV/0062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

ngst hat die Verwaltung das Anbringen von Protestblättern an den zur Fällung vorgemerkten Straßenbäumen der Seepromenade mit einem Bußgeld von 230,00 € geahndet. Die Beigeordnete äerte sich in dem Beitrag des ZDF “Der Hammer der Woche“, dahingehend, dass jedermann ohne Ansehen der Person bei Verstößen gegen die Stadtordnung ein Bußgeld erhält.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Frage:              In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2010 und 2011 Bußgelder wegen Ankleben von Zetteln und/oder Plakaten infolge eines Verstoßes gegen die Stadtordnung o. ä. verhängt?

 

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Erläuterung

 

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