Beschlussvorlage - 12/SVV/0073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit den Landkreisen Potsdam-Mittelmark und Havelland eine Vereinbarung zur Mitfinanzierung der Aufgabenträger übergreifenden ÖPNV-Leistungen der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) abzuschließen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße im Dezember 2009 erfolgte die Mitfinanzierung der Leistungen der Regionalverkehrsunternehmen auf Potsdamer Gebiet mittels Zuwendungsrecht direkt gegenüber den Verkehrsunternehmen.

 

Die EU-VO 1370/2007 verbietet eine solche Praxis. Im Wissen dessen gab es im Vorfeld des Inkrafttretens das Bemühen gemeinsam mit dem Land Brandenburg und unter Zuhilfenahme des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg für die Gebietskörperschaften Stadt Brandenburg an der Havel, Landkreis Potsdam-Mittelmark, Landkreis Havelland und Landeshauptstadt Potsdam, eine interkommunale Zusammenarbeit zu entwickeln, die in Strukturen der Unternehmen und Aufgabenträger rechtskonform zur EU VO 1370/2007 stehen würden. Dies ist bislang nicht gelungen und es ist nunmehr eine andere Mitfinanzierungsform der LHP für auf ihrem Gebiet erbrachte ÖPNV-Leistungen der Regionalverkehrsunternehmen zu finden.

 

Die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und die LHP haben hierfür gemeinsam gutachterliche Hilfe in Anspruch genommen; dies insbesondere auf Grund unterschiedlicher Rechtsauffassungen zur Finanzierung in Form und Höhe von Aufgabenträger übergreifenden Leistungen.

 

Im Ergebnis empfiehlt der Gutachter, über eine Verwaltungsvereinbarung die für den jeweiligen Aufgabenträger zur Erfüllung seiner Daseinsvorsorge erforderlichen Leistungenr die Kostenverteilung das „Maß der Verantwortung“ und das „Gewicht der Interessen“ zu berücksichtigen. Bezüglich der Höhe der Ausgleichszahlungen empfiehlt er, eine einvernehmliche Regelung zu finden, die der Verkehrsbedeutung der Regionallinien für die LHP einerseits und für die Landkreise andererseits angemessen Rechnung trägt.

 

Die LHP hat die einfahrenden Regionalbuslinien entsprechend der Bedeutung für ihre Daseinsvorsorge in Vorbereitung der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ab 2012 aktuell definiert (s. Anlage zum Vereinbarungsentwurf).

 

Die im Nachgang des Gutachtenergebnisses geführten Schriftwechsel und Gespräche lassen erwarten, dass die Landkreise das Angebot der LHP annehmen werden. Es ist beabsichtigt, die von der LHP für ihre Daseinsvorsorge definierte erforderliche Leistung der Regionalverkehrsunternehmen mit einem Pauschalbetrag von 0,85 EUR pro Fahrplankilometer mit zu finanzieren.

 

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus zweckgebundenen Zuweisungen des Landes Brandenburg zur ÖPNV-Förderung, die die Landeshauptstadt Potsdam auf der Grundlage des § 10 ÖPNV-Gesetz Brandenburg erhält.

 

Im Haushalt der LHP sind folgende Produktkonten relevant:

 

hrlicher Ertrag:           5470001 4141000 Zuweisung für laufende Zwecke vom Land                      

                                                                                                                                               660.000 EUR

 

hrlicher Aufwand:       5470001 5316000 Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige öffentliche Sonder-                                rechnungen

                                                                                                                                               660.000 EUR

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Anlagen

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