Beschlussvorlage - 12/SVV/0134
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Aufsichtsrates der Luftschiffhafen GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.03.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe c) Gesellschaftsvertrag der Luftschiffhafen Potsdam GmbH folgende sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
- über die Fraktion DIE LINKE: Herrn Stefan Wollenberg Herrn Dr. Lutz Henrich
(2 Sitze) Vors. d. Stadtsportbund Potsdam e.V.
- über die Fraktion SPD: Frau Hannelore Knoblich Herr Volker Klamke
(2 Sitze)
- über die Fraktion CDU/ANW: Herrn Torsten Kalweit
(1 Sitz)
- über die Fraktion Bündnis 90/Die Herrn Frank Otto
Grünen: (1 Sitz)
- über die Fraktion FDP: (1 Sitz) Herr Stefan Becker
Als Nachrücker/innen werden entsandt:
- über die Fraktion DIE LINKE: Herr Sascha Krämer
- über die Fraktion SPD: Frau Anke Michalske-Acioglu Herr Mike Schubert
- über die Fraktion CDU/ANW: Herr Klaus Rietz
- über die Fraktion Bündnis 90/Die Herr Andreas Menzel
- über die Fraktion FDP: Herr Björn Teuteberg
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Luftschiffhafen Potsdam GmbH ist eine Tochtergesellschaft der PRO POTSDAM GmbH. Die PRO POTSDAM GmbH hält 100 % der Anteile an dieser Gesellschaft. Die Landeshauptstadt Potsdam wiederum ist alleinige Gesellschafterin der PRO POTSDAM GmbH.
Ein fakultativer Aufsichtsrat als Kontrollorgan war bei der Luftschiffhafen Potsdam GmbH bisher nicht eingerichtet.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 25.01.2012 die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH (Drucksache Nr. 11/SVV/0912) beschlossen, die Voraussetzung für die Errichtung eines Aufsichtsrates bei der Gesellschaft ist. Die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung erfolgte im Wege eines Gesellschafterbeschlusses in der Gesellschafterversammlung der PRO POTSDAM GmbH.
Gemäß § 8 Abs. 2 des geänderten Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus neun Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an:
a) Ein vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam entsendetes Mitglied, welches den Vorsitz führt.
b) Ein von der Alleingesellschafterin entsendetes Mitglied, welches den Vorsitzenden/ die Vorsitzende des Aufsichtsrats im Falle dessen/ deren Abwesenheit vertritt.
c) Sieben von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsandte Mitglieder.
Nach Änderung des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH sind sieben Aufsichtsratsmitglieder durch die Stadtverordnetenversammlung zu entsenden. Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde wie auch sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder benannt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf); sie alle sollen jedoch über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).
Unter Zugrundelegung des § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für sieben nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen in den Aufsichtsrat der Luftschiffhafen Potsdam GmbH zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:
2 Sitze für die Fraktion DIE LINKE
2 Sitze für die Fraktion SPD
1 Sitz für die Fraktion CDU/ANW
1 Sitz für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
1 Sitz für die Fraktion FDP
II. Rechtsgrundlagen
Gemäß § 28 Absatz 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.
Hinweis
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe c) Gesellschaftsvertrag der Luftschiffhafen Potsdam GmbH in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.