Beschlussvorlage - 12/SVV/0137

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam (Teil Winterdienst) 2012

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Erläuterung

Begründung:

 

Das Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) schreibt die Erhebung von Gebühren

r die kostenrechnende Einrichtung Winterdienst vor. Es regelt ebenso die Verpflichtung der Kommune zum zeitnahen Ausgleich von Kostenüber- oder -unterdeckung im Rahmen einer durchzuführenden Kalkulation.

 

Dem folgend wurde auf Basis des vorläufigen Betriebsabrechnungsbogens (BAB) zunächst für 2010 die Kostendeckung ermittelt.

Auf Grund der stark winterlichen Witterung in beiden Winterperioden des Jahres 2010 waren mit 98 Winterdienstagen erheblich mehr Einsätze und zusätzlicher Streugutaufwand zu finanzieren als für die geplanten 35 Winterdiensttage.

Hinzu kamen weitere Kosten für die Schneeberäumung von den öffentlichen Verkehrsflächen. Damit weist der BAB 2010 gebührenfähige Kosten über von 1.676 TEUR aus.

Unter Berücksichtigung der möglichen Veranlagung zu Winterdienstgebühren, berechnet vom FB Ordnung und Sicherheit (FB 32),  schließt der BAB 2010 insgesamt mit einer Kostenunterdeckung  von 829 TEUR ab. (Anlage, S. 1)

 

Nach Neuausschreibung des kommunalen Winterdienstes im Jahr 2010 wird mit den auf S. 5 der Anlage aufgeführten Leistungen der STEP GmbH im Verlauf eines Normalwinters gerechnet.

Die umlagefähigen Leistungspostionen finden neben den Kosten zur inneren Leistungsverrechnung Eingang in den BAB 2012 (Anlage, S. 4), mit dessen Hilfe die gebührenfähigen Kosten des Jahres 2012 ermittelt worden sind.

Hier fließt die für 2010 ermittelte Unterdeckung ein, so dass mit den Gebühren 2012 ein Volumen von 1.806 TEUR zu decken ist.

 

Als Umlegungsmaßstab der Gesamtkosten dienen die vom FB 32 ermittelten Gesamtfrontmeter. Eine Unterscheidung in verschiedene Winterdienstklassen erfolgt auch 2012 nicht.

 

Ergebnis der Divisionskalkulation ist eine Gebühr von 5,56 EUR/ Frontmeter.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der nach vorliegender Kalkulation inkl. Ansatz eines Vorsorgebetrages über 500.000 EUR für mehr als 35 Wintertage ermittelte Zuschussbedarf liegt 45.200 EUR unter dem in der mittelfristigen Finanzplanung 2012 vorgesehenen Zuschussbedarf.

 

Vgl. Anlage, S. 7

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Anlagen

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