Anfrage - 12/SVV/0092

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister hat eine Dienstanweisung vom 30.03.2011 zur Korruptionsprävention in der Landeshauptstadt Potsdam verfügt.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Frage:              Welchen Sachstand kann der Oberbürgermeister bei der Umsetzung der Dienstanweisung in der Stadtverwaltung und in den Kommunalen Töchtern und Enkeltöchtern berichten?

 

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Erläuterung

 

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Anlagen

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