Anfrage - 12/SVV/0113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2011 haben die Stadtverordneten einer geänderten Prioritätenfestlegung zugestimmt. Der Empfehlung vom Ortsbeirat wurde gefolgt, laut Niederschrift heißt es:

 

„Der Ortsbeirat Grube empfiehlt, dass das B-Plan-Vorhaben mit der Nr. 110 (Am Wiesenrain/Stichkanal)  ersatzlos entfallen soll.

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Rietz, Fraktion CDU/ANW, stellt der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen klar, dass dieses Vorhaben die Wochenendhaussiedlung Schlänitzsee betrifft und die Empfehlung des Ortsbeirates Grube  von der Verwaltung übernommen werde.“

 

Die Beschlussvorlage 09/SVV/0992 zur öffentlichen Auslegung der Wochenendhaussiedlung wurde in der 17. Stadtverordnetenversammlung am 07.04.2010 vom Oberbürgermeister zurück gezogen.

 

Das öffentliche Auslegungsverfahren zur 9.Änderung der Verordnung über das Landschafsschutzgebiet erfolgte vom 19.12.2011 bis 27.01.2012. Der Ortsbeirat Grube brachte keine Bedenken und Anregungen ein, da er davon ausgegangen ist, dass das Gebiet am Schlänitzsee von der Stadtverwaltung nicht weiter bearbeitet wird.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Warum wurde bei der Bearbeitung des Flächennutzungsplanes im Bereich Schlänitzsee von den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung abgewichen?

 

 

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Erläuterung

 

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Anlagen

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