Anfrage - 12/SVV/0146

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 01. Dezember 2009 (1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07) deutlich gemacht, dass jede Ladenöffnung an einem Sonntag eines des Sonntagsschutzes gerecht werdenden Sachgrundes bedarf. Auslöser war eine Klage der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gegen die damals gültige Adventssonntagsregelung in § 3 Abs. 1 des Berliner Ladenöffnungsgesetzes. Diese stand nach Ansicht der Kläger mit der Gewährleistung der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen nicht in Einklang. Diese Auffassung wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

 

In seinen Leitsätzen legt das Gericht fest, dass die aus den Grundrechten der aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG folgenden Schutzverpflichtung des Gesetzgebers durch den objektivrechtlichen Schutzauftrag für die Sonn- und Feiertage aus Art. 139 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG gewährleistet werden ssen.

 

Mit der Vorlage 12/SVV/0051, „Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über mögliche Verkaufszeiten an Sonntagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2012“ schlägt die Verwaltung eine Regelung vor, in der Adventszeit verkaufsoffene Sonntage an drei der vier Sonntage und davon zwei aufeinander folgend zu genehmigen.

 

Anmerkung: Auch das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG), vom 27. November 2006 (GVBl.I/06, [Nr. 15], S.158), geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 46]), enthält in § 5 (1)  eine eindeutige Regelung die heißt: „Mehr als zwei Sonn- oder Feiertage innerhalb von vier Wochen dürfen nicht freigegeben werden.“ Die Frage bezieht sich jedoch auf die Bewertung des Bundesverfassungsgerichtsurteils in seiner Wirkung auf die „Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über mögliche Verkaufszeiten an Sonntagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2012“.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Aus welchen Gründen hält die Verwaltung ihren Vorschlag für eine „Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über mögliche Verkaufszeiten an Sonntagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2012“  für vereinbar mit diesem Verfassungsgerichtsurteil?

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...