Antrag - 12/SVV/0116

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Hauptsatzung der Landeshausstadt Potsdam vom 04. März 2009 wird folgendermaßen geändert:

 

§ 19 erhält folgende Fassung:

 

§ 19 Gemeindebedienstete

 

(1)   Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet auf Vorschlag des/der Oberbürgermeister/in in Angelegenheiten der Fachbereichsleiter/innen sowie in Angelegenheiten der Gehaltsgruppen ab E 13 bzw. A 13 über

-          das Ergebnis des Bewerbungsauswahlverfahrens bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses,

-          die Einstellung und Entlassung als Angestellte/r

-          die nicht nur vorübergehende Übertragung der Aufgaben als Fachbereichsleiter/in.

(2)   Arbeitsverträge und sonstige schriftliche Erklärungen zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Arbeitnehmer können neben dem/der Oberbürgermeister/in durch den/die erste/n Beigeordneten oder durch den/die für Personalangelegenheiten zuständige/n Bereichsleiter/in unterzeichnet werden.

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Erläuterung

Begründung:

Personalentscheidungen obliegen mit Ausnahme der Bestellung von Fachbereichsleitern/Fachbereichsleiterinnen und der Wahl von Beigeordneten durch die Stadtverordnetenversammlung dem Oberbürgermeister als Geschäfte der laufenden Verwaltung.

Es ist wiederholt vorgekommen, dass weder der Hauptausschuss noch die Stadtverordnetenversammlung über die Veränderungen in der Besetzung bzw. in der Neubesetzung von Leitungsfunktionen gar nicht bzw. zunächst über die Presse informiert wurden.

Ohne den Grundsatz der Personalhoheit des Oberbürgermeisters außer Kraft zu setzen, ist es dringend erforderlich, das Mitwirkungs- und Informationsrecht der Stadtverordneten bei anstehenden Entscheidungen zur Besetzung von Leistungspositionen deutlich zu stärken.

 

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