Anfrage - 12/SVV/0069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Partygärten im Volkspark können vom Betreiber, dem Entwicklungsträger Bornstedter Feld, für private Feiern gemietet werden. Der Mieter muss unterschreiben, dass er sich an die Nutzungsbedingungen hält. (Die Nutzungsbedingungen sind auf der Internetseite des Volksparks zu finden). Demnach dürfen keine Geräusche aus dem Garten dringen. Allerdings gehört zur Ausstattung des Gartens eine Stereoanlage. Und die Geräuschentwicklung wird vom Betreiber in keiner Weise kontrolliert. Das Ergebnis: Direkte Lärmentwicklung, selbst durch die geschlossenen Fenster noch zu hören und das bis 01:00 oder 02:00 Uhr. Beschwerden beim Betreiber haben zu keinem Ergebnis geführt.

Zudem gibt es im Volkspark neben den großen Veranstaltungen und dem Partygarten noch das Volleyballfeld sowie viele weitere, kleinere Veranstaltungen, die alle zu deutlichen Beeinträchtigungen der Wohnlage durch anhaltend laute Musik und deutlich verstehbare, im ganzen Umfeld zu hörende Lautsprecherdurchsagen führen. Manchmal führt dies zu einer fast durchgehenden Beschallung von Freitagnachmittag bis Sonntagabend.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Was unternimmt die Verwaltung, um die vom Lärm gestörten Anwohner zu unterstützen?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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