Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0175
Grunddaten
- Betreff:
-
Übersicht Petitionen 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, SB Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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07.03.2012
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12.03.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnis
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11.04.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
In Umsetzung des SVV-Beschlusses DS 01/0744 vom 07.11.2001 gibt der Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Zentrale Steuerung und Service, Servicebereich Verwaltungsmanagement, der Stadtverordnetenversammlung die jahresbezogene Zusammenstellung (01.01.2011 - 31.12. 2011 ) der an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam gerichteten Petitionen, die nicht über den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden gegangen sind, zur Kenntnis (Anlage).
Erläuterung
Begründung:
Nach § 16 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hat jeder das Recht, sich in Gemeindeangelegenheiten mit Vorschlägen, Hinweisen und Beschwerden an die Gemeindevertretung oder den Oberbürgermeister zu wenden (Petitionsrecht).
Hierunter fallen z.B. keine förmlichen Rechtsbehelfe oder zugehörige Schreiben zu anhängigen Verwaltungsverfahren.
Der Vortrag muss auf ein Petitum gerichtet sein, also einen Inhalt aufweisen, welcher einer Entscheidung zugänglich und auf ein Tun oder Unterlassen gerichtet ist. Nach § 16 S. 2 und 3 der Kommunalverfassung ist der Einreicher einer Petition innerhalb von 4 Wochen über die Stellungnahme zu den Vorschlägen, Hinweisen oder Beschwerden zu unterrichten. Ist dies nicht möglich, erhält er einen Zwischenbescheid.
Im Jahr 2011 sind insgesamt 38 Petitionen in den Geschäftsbereichen bzw. Service- /Fachbereichen eingegangen. Von diesen konnten 73,68% (89,66% in 2010) in der 4-Wochenfrist beantwortet werden. 26,32% (10,34% in 2010) wurden in einer Bearbeitungszeit von über vier Wochen beantwortet, jedoch durch einen Zwischenbescheid auf eine längere Bearbeitungszeit hingewiesen oder mit einer abschlägigen Antwort versehen.
Alle Bereiche sind angehalten, bei der Beantwortung des Schriftverkehrs, die Fristen einzuhalten bzw. Zwischenbescheide zu erteilen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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242 kB
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