Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0175

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

In Umsetzung des SVV-Beschlusses DS 01/0744 vom 07.11.2001 gibt der Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Zentrale Steuerung und Service, Servicebereich Verwaltungsmanagement, der Stadtverordnetenversammlung die jahresbezogene Zusammenstellung (01.01.2011 - 31.12. 2011 ) der an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam gerichteten Petitionen, die nicht über den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden gegangen sind, zur Kenntnis (Anlage).

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Nach § 16 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hat jeder das Recht, sich „in Gemeindeangelegenheiten mit Vorschlägen, Hinweisen und Beschwerden“ an die Gemeindevertretung oder den Oberbürgermeister zu wenden (Petitionsrecht).

Hierunter fallen z.B. keine förmlichen Rechtsbehelfe oder zugehörige Schreiben zu anhängigen Verwaltungsverfahren.

Der Vortrag muss auf ein „Petitum“ gerichtet sein, also einen Inhalt aufweisen, welcher einer Entscheidung zugänglich und auf ein Tun oder Unterlassen gerichtet ist. Nach § 16 S. 2 und 3 der Kommunalverfassung ist der Einreicher einer Petition innerhalb von 4 Wochen über die Stellungnahme zu den Vorschlägen, Hinweisen oder Beschwerden zu unterrichten. Ist dies nicht möglich, erhält er einen Zwischenbescheid.

 

Im Jahr 2011 sind insgesamt 38 Petitionen in den Geschäftsbereichen bzw. Service- /Fachbereichen eingegangen. Von diesen konnten 73,68% (89,66% in 2010) in der 4-Wochenfrist beantwortet werden. 26,32% (10,34% in 2010) wurden in einer Bearbeitungszeit von über vier Wochen beantwortet, jedoch durch einen Zwischenbescheid auf eine längere Bearbeitungszeit hingewiesen oder mit einer abschlägigen Antwort versehen.

Alle Bereiche sind angehalten, bei der Beantwortung des Schriftverkehrs, die Fristen einzuhalten bzw. Zwischenbescheide zu erteilen.

 

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Anlagen

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