Antrag - 12/SVV/0179

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert,

-        mit dem Leitungsnetzbetreiber der die Ortslagen Marquardt und Golm durchschneidenden 110 kV-Freileitung dahingehend Gespräche führt, dass dieser im Rahmen des laufenden energierechtlichen Planfeststellungsverfahrens zur Erneuerung der Stromtrasse ergänzend geeignete Varianten zu deren Umverlegung vorschlägt

-        in der Stellungnahme der Landeshauptstadt Potsdam zum Planfest-stellungsverfahren geeignete Trassierungsvarianten für eine Umverlegung der 110 kV-Freileitung vorzuschlagen (außerhalb der Siedlungskörper), sofern der Leitungsbetreiber nicht selbst entsprechende Trassierungsalternativen vorschlagen sollte, und

-        sofern ein Planfeststellungsbeschluss auf Grundlage der eingereichten Planfeststellungsunterlagen ergehen sollte, eine gerichtliche Anfechtung zu prüfen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Erneuerung / Rekonstruktion der 110 kV-Hochspannungsleitung erfordert ein energierechtliches Planfeststellungsverfahren, das momentan durch das Landesamt für Geologie, Bergbau und Rohstoffe durchgeführt wird (Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 43ff Energiewirtschaftsgesetz, Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung HT1040 Wustermark – Geltow der E.ON edis AG, Az.: 27.2-1 – 29, Abschnitt Kreisgrenze Havelland/Potsdam (Mast 27) – Umspannwerk Geltow).

Die durch den Leitungsbetreiber eingereichten Planfeststellungsunterlagen sehen vor, dass insbesondere in der Ortslage Golm der bisherige Trassenkorridor beibehalten werden soll und vorhandene Maste durch höhere Mastbauwerke ersetzt werden sollen.

Der gemäß Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren vorgesehene Trassenkorridor beeinträchtigt beide Ortsteile erheblich. Im Kontext der Steigerung der Transportleistung der Stromtrasse sind überdies höhere Strahlungsbelastungen in der Nachbarschaft zur Stromtrasse zu erwarten.

Insbesondere wegen der vorgenannten Gründe, die im Übrigen nicht abschließend sind, wird eine Umverlegung der Stromtrasse gefordert.

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam lehnt Trassenkorridore im Nahbereich vorhandener Bebauung wegen der einhergehenden Beeinträchtigung der Anwohner und des Ortsbildes der Ortsteile ab.

Entsprechende Trassierungsalternativen sollten bestenfalls vom Leitungsnetzbetreiber selbst in das Planfeststellungsverfahren eingebracht werden. Sofern der Leitungsnetzbetreiber als Antragsteller selbst keine geeigneten Alternativen vorschlagen sollte, ist es legitim und geboten, dass die Stadtverwaltung im Rahmen ihrer Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange realistische Trassierungsalternativen vorträgt.

 

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