Beschlussvorlage - 12/SVV/0157

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gewerbeflächensicherungskonzept (GSK) (Anlage 1)

 

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Erläuterung

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Gliederung der Beschlussvorlage:

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:

„Gewerbeflächensicherungskonzept (GSK)“ (Anlage 1)               (Seite 1-11)

einschließlich Anhang:

- Tabelle I „Gewerbliche Potenzialflächen 2020 (P 20-Flächen) nach Gebieten“               (Seite 1-5)

- Tabelle II „Gewerbliche Potenzialflächen 2020 (P 20-Flächen) nach Standorttypen“               (Seite 1-5)

- Plan 1 (Nord) „Gewerbliche Potenzialflächen 2020 (P 20-Flächen)“

- Plan 2 (Süd) „Gewerbliche Potenzialflächen 2020 (P 20-Flächen)“

 

Hinweis:

 

Die ebenfalls beiliegende „Richtlinie zur Sicherung der Gewerblichen Potenzialflächen der Landeshauptstadt Potsdam“ (Seite 1-3) (Anlage 2) wird durch den Oberbürgermeister in Kraft gesetzt.

 

Begründung:

 

Am 26.01.2011 beschloss die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 28. öffentlichen Sitzung, dass durch die Stadtverwaltung das „Flächensicherungskonzept Gewerbliche Bauflächen“ zu erarbeiten und vorzulegen ist (Vorlage 10/SVV/0952, Nr.2, Stadtentwicklungskonzept Gewerbe (STEK Gewerbe)).

 

Danach galt es für die Verwaltung, „) den zu sichernden Kernbestand von Flächen, die gewerblich genutzt werden, als Gewerbeflächen brachgefallen sind und als Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan und in den Bebauungsplänen ausgewiesen sind, in einem Flächensicherungskonzept Gewerbliche Bauflächen zu erfassen“.

Gleichzeitig sollte „) ein Verfahren entwickelt und vorgeschlagen werden, das im Falle künftig erforderlicher Umnutzungen einen Interessenausgleich vorsieht, der allen Aspekten der Stadtentwicklung gerecht wird, auch der wirtschaftlichen Entwicklung, und von den betroffenen Verwaltungsstrukturen gemeinsam getragen wird“. (Vorlage 10/SVV/0952, Stadtentwicklungskonzept Gewerbe (STEK Gewerbe), Begründung, S. 4)

 

Die große Zahl zu prüfender Standorte und die inhaltliche Komplexität der Thematik erforderten umfangreiche Vorarbeiten und fachliche Abstimmungen. Der Stadtverordnetenversammlung wurde bereits in der Sitzung am 02.11.2011 in der Mitteilungsvorlage „Flächensicherungskonzept Gewerbliche Bauflächen“ (DS Nr. 11/SVV/0721) der Stand der Klärungen berichtet und die Beschlussvorlage zur Stadtverordnetenversammlung im März 2012 angekündigt.

 

Zusammenfassung:

 

Mit dem vorliegenden Gewerbeflächensicherungskonzept und den darin empfohlenen Maßnahmen werden zunächst vor allem Vorkehrungen zur Sicherung der unverzichtbaren Substanz Gewerblicher Potenzialflächen getroffen.

Von entscheidender Bedeutung dabei ist die Anwendung der „Richtlinie zur Sicherung der Gewerblichen Potenzialflächen der Landeshauptstadt Potsdam“. Sie soll dazu beitragen, dass Entscheidungen, die Gewerbliche Potenzialflächen betreffen, ausgehend von ihrer Komplexität, im Geist einer ressortübergreifenden Gesamtverantwortung unter Berücksichtigung des gesamten Fachwissens der Verwaltung und aller Aspekte einer ausgewogenen Stadtentwicklung getroffen werden. Einseitige Entscheidungen, die Zielkonflikte zur Folge haben oder verschärfen, sollen dadurch ausgeschlossen werden.

Auf der Grundlage dieses Verständnisses und einer entsprechenden Verwaltungspraxis können dann schrittweise standortbezogene Aktivierungsmaßnahmen in Angriff genommen werden. Die planungsrechtliche Sicherung von P 20-Flächen, die sich in der „Prioritätenliste der Verbindlichen Bauleitplanung“ wiederspiegelt, ist gewissermaßen der Einstieg in ein neues Kapitel der aktiven Gewerbeflächenpolitik mit dem Ziel, langfristig eine erfolgreiche und nachhaltige Stadtentwicklung aus gewerblicher und fiskalischer Sicht zu gewährleisten.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die zur Entscheidung vorliegende Beschlussvorlage hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Potsdam.

Finanzielle Auswirkungen für die Landeshauptstadt Potsdam, die sich in der Folgezeit durch die erforderliche Aktivierung von gewerblichen Potenzialflächen ergeben - beispielsweise im Rahmen der Bauleitplanung – werden dann im konkreten Fall dargestellt.

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Anlagen

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