Beschlussvorlage - 12/SVV/0195

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ditte Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ der Landeshauptstadt Potsdam (siehe Anlage).

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Erläuterung

Begründung:

 

Am 28.05.2009 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ gefasst. Ziel der Bebauungsplanung ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen durchgängigen öffentlichen Uferweg und die dauerhafte Erlebbarkeit der Uferzone des Griebnitzsees für die Allgemeinheit.

 

In gleicher Sitzung am 28.05.2009 hat die Stadtverordnetenversammlung die Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ beschlossen. Diese ist mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam Nr. 12/2009 am 29.05.2009, Seite 4 in Kraft getreten.

 

Da sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes im weiteren Verfahren geändert hat, wurde die Satzung über die Veränderungssperre angepasst und am 26.01.2011 neu beschlossen. Die neue Veränderungssperre berücksichtigte den bereits abgelaufenen Zeitraum der ersten Veränderungssperre, so dass die Geltungsdauer auf den 28.05.2011 beschränkt wurde. Die zweite Veränderungssperre ist mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam Nr. 2 am 24. Februar 2011 in Kraft getreten.

 

Im Frühjahr 2011 war absehbar, dass das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan nicht innerhalb der Frist der Veränderungssperre abgeschlossen werden kann, der Veränderungsdruck im Plangebiet aufgrund der widerstreitenden Interessen einiger Eigentümer jedoch weiterhin bestand. Das Planungsziel des aufzustellenden Bebauungsplans wird durch die entgegenstehenden Nutzungsbestrebungen erschwert. Daher wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.04.2011 eine Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre bis 28.05.2012 beschlossen (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ der Landeshauptstadt Potsdam / DS 11/SVV/0238).

 

Im März / April 2011 wurde die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans durchgeführt. Im Ergebnis der Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2011 eine weitere Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beschlossen und auch die Veränderungssperre entsprechend angepasst (Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre, in Kraft getreten mit Bekanntmachung vom 22.12.2011). Die Geltungsdauer ist entsprechend dem Beschluss zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre bis zum 28.05.2012 begrenzt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde jedoch in Teilen noch einmal geändert, sodass eine erneute (eingeschränkte) Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 08.01. bis 09.02.2012 stattfand. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden aktuell ausgewertet.

 

Es liegen nunmehr besondere Umstände vor, die zur Sicherung der Planung eine nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre erfordern.

 

Das Planverfahren ist durch seine Ungewöhnlichkeit insbesondere aufgrund bestehender Spannungsverhältnisse zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und den betroffenen Grundstückseigentümern gekennzeichnet (dies zeigt sich auch in der bisherigen Vielzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen). Es handelt sich beim Verfahren um ein großes Plangebiet, das sich über eine Länge von 2,7 km erstreckt und dabei ein Vielzahl von privaten Grundstücken umfasst, die alle für eine öffentliche Nutzung in Anspruch genommen werden sollen (öffentlicher Uferweg). Die Größe des Plangebietes ergibt sich daher aus städtebaulichen Gründen. Sowohl die jeweilige Berücksichtigung der einzelnen privaten Belange in der Abwägung als auch die zwischenzeitlich geänderte Bewertung der Wasserschifffahrtsverwaltung zu ihren eigenen Landflächen haben bereits im bisherigen Verfahren eine Verzögerung des Planverfahrens bedeutet, die nicht durch die Gemeinde zu vertreten war.

 

Das Planverfahren wird zwar in höchster Priorität intensiv betrieben, doch erfordert es auch eine ganz besondere Umsicht im Umgang mit den privaten Belangen. Diese wurden auch im Rahmen der erneuten (eingeschränkten) Öffentlichkeitsbeteiligung ausführlich vorgetragen und bedürfen wiederholt einer sorgfältigen Prüfung und Abwägung. Vor Ablauf der bislang gültigen Veränderungssperre (bis 28.05.2012) kann daher aufgrund des intensiven Abwägungsvorgangs das Planverfahren nicht abgeschlossen werden. Zudem ist bereits erkennbar, dass im Ergebnis der erneuten Beteiligung wiederum sachlich gebotene kleine Änderungen der Planung erforderlich werden. Sie werden gleichzeitig der weitgehenden Konsensfindung mit privaten Belangen dienen, ohne das Planungskonzept und Planungsziel in Frage zu stellen. Damit verbunden sind weitere zeitlich aufwendige Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren. Dieser zusätzliche Verfahrensschritt wird aktuell vorbereitet.

 

Des Weiteren muss immer damit gerechnet werden, dass einzelne Grundstückseigentümer anstreben, den Planungszielen mit Tatsachen und Maßnahmen entgegenzuwirken. Erst im Oktober 2011 kam es auf drei weiteren Grundstücken zu einer Beseitigung des ehemaligen Kolonnenweges und der Umgestaltung der Uferflächen. Die Beseitigung wurde zudem auch auf einem Grundstück der Landeshauptstadt Potsdam vorgenommen, die sich von dieser Vorgehensweise jedoch deutlich distanziert hat. Die vorgenannten Bestrebungen einzelner Grundstückseigentümer und die Spannungsverhältnisse zwischen der Stadt und den Eigentümern lassen die Gefahr der weiteren Verschlechterung des Status Quo in der Zeit zwischen Auslaufen der bisherigen Veränderungssperre und endgültigem Satzungsbeschluss erkennen, der dringend entgegengewirkt werden muss. Um eine Beeinträchtigung der Planungsziele vermeiden zu können, ist es zwingend erforderlich, die Veränderungssperre erneut zu verlängern, um mit der Satzung über den Bebauungsplan eine verbindliche Rechtssicherheit zu schaffen.

 

Die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre hätte eine maximale Geltungsdauer bis zum 28.05.2013. Sobald der Bebauungsplan Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ als Satzung beschlossen und in Kraft getreten ist, entfällt die Wirksamkeit der Veränderungssperre.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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