Anfrage - 12/SVV/0186
Grunddaten
- Betreff:
-
Persiusvilla
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion BürgerBündnis
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Bankwitz, Fraktion BürgerBündnis
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
04.04.2012
|
Beschlussvorschlag
In der 44. Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2008 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 20 Am Obelisk vom 04.12.1991 bekräftigt und das Verfahren in die Prioritätenstufe 1 Q eingeordnet.
In der Konkretisierung der Planungsziele heißt es:
Das Landhaus Persius soll in Kubatur und Erscheinungsbild rekonstruiert
werden, um an dieser herausgehobenen Stelle im Stadtgefüge die geschichtlich
überkommene städtebauliche Struktur wieder ablesbar zu machen. Deshalb soll auf dieser
Fläche darüber hinaus keine weitere Bebauung erfolgen.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung, der Gestaltungssatzung sowie im Denkmalbereich und Umgebungsschutz.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Warum ist der Bebauungsplan Nr. 20 Am Obelisk noch nicht rechtskräftig?
![Loading...](./wicket/resource/org.apache.wicket.ajax.AbstractDefaultAjaxBehavior/indicator-ver-03CE3DCC84AF110E9DA8699A841E5200.gif)