Anfrage - 12/SVV/0186

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der 44. Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2008 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 20 „Am Obelisk“ vom 04.12.1991 bekräftigt und das Verfahren in die Prioritätenstufe 1 Q eingeordnet.

 

In der Konkretisierung der Planungsziele heißt es:

 

„Das Landhaus Persius soll in Kubatur und Erscheinungsbild rekonstruiert

werden, um an dieser herausgehobenen Stelle im Stadtgefüge die geschichtlich

überkommene städtebauliche Struktur wieder ablesbar zu machen. Deshalb soll auf dieser

Fläche darüber hinaus keine weitere Bebauung erfolgen.“

 

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung, der Gestaltungssatzung sowie im Denkmalbereich und Umgebungsschutz.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Warum ist der Bebauungsplan Nr. 20 „Am Obelisk“ noch nicht rechtskräftig?

 

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Erläuterung

 

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