Antrag - 12/SVV/0188

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den ihm gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.06.2009, DS 09/SVV/0430, übertragenen Auftrag umgehend umzusetzen.

Die Satzungen derjenigen Gesellschaften, die nicht in Übereinstimmung mit § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam stehen, sind zu überarbeiten.

Der Stadtverordnetenversammlung sind in ihrer Sitzung am 6. Juni 2012 die Änderungen vorzulegen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Mit der genannten Drucksache wurde der Oberbürgermeister beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung unverzüglich die überarbeiteten Satzungen derjenigen kommunalen Gesellschaften vorzulegen, die nicht im Einklang mit § 13 Abs. 3 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam stehen. Gemäß § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung hat die Stadtverordnetenversammlung über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält, zu entscheiden.

Dieser Beschluss wurde bisher nicht umgesetzt.

Am 10.02.2011 erfolgte die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Potsdam GmbH. Eine Regelung entsprechend des genannten Beschlusses wurde dort nicht aufgenommen.

 

 

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