Anfrage - 12/SVV/0252

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsvorsteher hat in der Sitzung des Ortsbeirates Groß Glienicke am 20.03.2012 in der Debatte um die DS 12/OBR/0037 Informationsweitergabe freimütig zugegeben, dass er entscheidet ob und an wen er Informationen aus der Verwaltung im Ortsbeirat weitergibt, dies wäre sein Stil.

Der Beschlussantrag: „Der Ortsvorsteher wird aufgefordert, mtliche aus der Stadtverwaltung Potsdam an ihn als Ortsvorsteher gerichtete Nachrichten und Informationen, wie e-mails etc. unverzüglich an mtliche Mitglieder des Ortsbeirates weiterzuleiten.

Begründung:

Wie der Ortsbeirat W. Sträter gegenüber dem Ortsbürgermeister, Herrn Merke (CDU), seinerzeit feststellte, ist die Rolle des Ortsbürgermeisters die Rolle eines Gleichen unter Gleichen.

Der Ortsvorsteher steht nach der Kommunalverfassung dem vormaligen Ortsbürgermeister von den Privilegien noch nach. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass sie wenn sie den Ortsvorsteher anspricht, dieser auch alle Mitglieder des OBR vollumfänglich informiert.“,

fand im OBR Groß Glienicke keine Mehrheit (s. PNN vom 22.03.2012 http://www.pnn.de/potsdam/633684/).

 

In zahlreichen Kontakten mit der Verwaltung habe ich den Eindruck gewonnen, dass diese davon ausgeht, wenn sie den Ortsvorsteher informiert, sämtliche Ortbeiräte zeitnah damit auch die Information erhalten. Dies trifft im OBR von Groß Glienicke nachweislich den Angaben des Ortsvorstehers und eigener Erfahrungen nicht zu.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Frage:              Wie wird sichergestellt, dass alle zur Willensbildung von der Verwaltung an den Ortsvorsteher eines Ortsbeirates gegebenen Informationen, wie e-Mails, Dokumente, Bürgerbeschwerden, Termine etc., auch unzensiert sämtliche Ortsbeiräte erhalten?

 

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Erläuterung

 

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