Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0227

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der bisherige Umgang mit DDR-Architektur in Potsdam erfolgte sehr differenziert und ohne ideologische Vorbehalte. Dieser differenzierte Umgang ist sachgerecht, beruht auf Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (StVV) und bedarf keiner Korrektur.

 

Es gibt keinen generellen „Stellenwert“ der DDR-Architektur in Potsdam. Jedes Bauwerk dieser Zeit muss sich messen lassen an dem Anspruch, der in Potsdam an jede Architektur gestellt wird: Kann es bestehen vor dem baukünstlerischen Erbe und heutigen AnsprüchenDie Bauwerke der sog. „Ost-Moderne“ werden daher nach Nutz- und Gebrauchswert, Qualität von Entwurf und Detail, Denkmalwert und Vereinbarkeit mit den städtebaulichen Zielen der Landeshauptstadt geprüft. Im Ergebnis der Prüfung ssen Umnutzung und Umbau genauso zulässig sein wie ein Abriss und ein Neubau an gleicher Stelle. Dieses Prinzip gilt grundsätzlich für Bauwerke aller Epochen.

 

Eine Voraussetzung für den Erhalt von DDR-Architektur ist die Eintragung in die Denkmalliste, für die das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege zuständig ist. Die aktuelle Denkmalliste enthält zahlreiche Einzeldenkmale aus DDR-Zeit. (siehe Anlage) r verschiedene DDR-Bauten in der Potsdamer Mitte , wie z.B. die Fachhochschule,  das Staudenhof-Ensemble, das Hotel „Mercure“ und das „Haus des Reisens“ , aber auch aktuell in Frage stehende Bauten, wie die Schwimmhalle auf dem Brauhausberg und das Restaurant „Minsk“, hat das Landesamt keinen Denkmalwert erkannt.

 

Der Umgang mit den nicht unter Denkmalschutz stehenden Bauten richtet sich dann nach den übergeordneten Planungszielen der Landeshauptstadt und den übrigen, im 2. Absatz genannten Kriterien.  Kein einziges dieser Bauwerke stand oder steht deshalb zur Disposition, weil es aus einer bestimmten Bauepoche stammt. 

 

Der überwiegende Teil der Potsdamer DDR-Architektur besteht aus Wohnbauten. Der in den 1950er Jahren erfolgte kleinteilige Wiederaufbau bzw. die Lückenschließungen in angepasster Materialität und Formensprache, die zahlreichen Wohnsiedlungen der 1960er bis 1980er Jahre in den äeren Stadtbereichen, aber auch die zentrumsnahen Wohngebiete sind zu großen Teilen saniert oder werden, wie in Drewitz mit dem „Gartenstadtkonzept“, fortgeschrieben  und prägen maßgeblich das Stadtbild. Ihre städtebaulichen Grundzüge mit Schulen, Kitas und Wohngebietszentren sind dabei erhalten und ausgebaut worden.

 

Diese Siedlungen stehen nicht zu Disposition, sondern stellen einen wichtigen Teil des Wohnungsbestandes der Landeshauptstadt, insbesondere im unteren und mittleren Preissegment dar, und sichern damit die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum.

 

Aufbauend auf dem Beschluss zur Wiederannäherung an das historische Stadtbild vom 24.10.1990  sind mit der Planungswerkstatt 2006 die Sanierungsziele für die Potsdamer Mitte konkretisiert und grundlegende Vorentscheidungen für den Umgang mit der vorhandenen DDR-Architektur, z.B. der Fachhochschule, getroffen worden. Das integrierte Leitbautenkonzept von 2010 hat die Planungsziele in ausgewählten Bereichen weiter präzisiert. Ziel ist die weitgehende Wiederherstellung der Potsdamer Mitte als Werk der Stadtbaukunst von europäischer Bedeutung.

 

Mit den Beschlüssen zur Wiedergewinnung der Potsdamer Mitte in ihrer historischen Stadtstruktur und Maßstäblichkeit sind die eingangs genannten Kriterien zur Beurteilung von Gebrauchswert und Qualität der sog. „Ost-Moderne“ in diesem Areal zur Anwendung gekommen und ihre Vereinbarkeit mit den städtebaulichen Zielen der Landeshauptstadt geprüft worden.

 

Dies führte folgerichtig zu unterschiedlichen Entscheidungen bzw. Sachverhalten:

 

1.      Das „Haus des Reisens“ stand nicht unter Denkmalschutz, lag auch außerhalb der genannten Planungsinstrumente für die Innenstadt. Eine Neubebauung des Grundstücks ist unter Zugrundelegung des Beschlusses zur Wiederannäherung an den historischen Stadtgrundriss und Aufriss in einem Werkstattverfahren entschieden worden.  Die StVV hat darauf aufbauend die Wiederherstellung der historischen Fassade beschlossen.

 

2.      Das Gebäude der ehemaligen Wasserwirtschaft in der Friedrich-Ebert-Straße wurde abgetragen, weil sein Erhalt mit den Zielen des Leitbautenkonzepts unvereinbar war und das Gebäude keinerlei erhaltenswerte Qualitätsmerkmale aufwies.  

 

3.      Die Stadt- und Landesbibliothek wird als Teil des Fachhochschulkomplexes saniert, umgebaut und einer erweiterten Nutzung (ProWissen) zugeführt.

 

4.      Der Umbau und die Umnutzung des Alten Rathaus sowie des Knobelsdorff-Hauses für das Potsdam-Museum stellen differenzierte Formen des Weiterbauens und der Transformation der sog. „Ost-Moderne“ dar. Der Verbinder, der rückwärtige Anbau und wesentliche Teile der Innenausstattung werden dabei erhalten.

 

5.      r den Erhalt des Terrassenrestaurants „Minsk“ steht seit Jahren die Frage einer neuen Nutzung zu vertretbaren Sanierungskosten. Es findet sich jedoch kein Bauherr für dieses Vorhaben. Durch den jahrlangen Leerstand wird dies auch immer schwieriger. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36-2 „Leipziger Straße / Brauhausberg“ weist diese Fläche als Wohnungsbaustandort aus.

 

6.      Für die Errichtung eines städtischen Schwimmbades ist ein Werkstattverfahren initiiert worden, in dessen Rahmen auch der Erhalt und die Sanierung der Schwimmhalle auf dem Brauhausberg auf dem Prüfstand stehen. Die abschließende Entscheidung trifft die StVV.

 

7.      Die Möglichkeit der Erhaltung des Gebäudes Am Alten Markt 10 wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie und gegebenenfalls in Folge eines städtebaulichen Wettbewerbs geprüft. Grundlage ist ein Beschluss der StVV. Im Ergebnis dieser Verfahren wird die Übereinstimmung mit dem Leitbautenkonzept festzustellen oder dessen Präzisierung durch die StVV zu beschließen sein. Ein Denkmalwert ist in keinem Fall gegeben.

 

8.      Der Abbruch des Rechenzentrums und der Wiederaufbau der Garnisonkirche an diesem Standort sind in den Festsetzungen des Entwurfs für den Bebauungsplan Nr. 1 „Neuer Markt/Plantage“ und in den Sanierungszielen für die Potsdamer Mitte dargestellt. Das mehrteilige Wandbild  des Rechenzentrums

 

von Fritz Eisel steht unter Denkmalschutz und bleibt erhalten. Der zuständige Beirat für Kunst im   öffentlichen Raum prüft in Abstimmung mit den Fachbereichen einen geeigneten Standort für die zukünftige Unterbringung.

 

9.      Der ehemalige Intershop in der Schopenhauerstraße ist von der Landeshauptstadt erworben worden, um ein Ziel des B-Planes Nr. 20 „Am Obelisk“ (Beschluss der StVV) - die Herstellung einer öffentlichen Grünfläche in der Sicht aus der Hauptachse des Parks Sanssouci - umsetzen zu können.  Das Gebäude ist ein schmuckloser Zweckbau und hat keinerlei Denkmalwert.

 

10.  Das Hotel „Mercure“ wurde als Interhotel errichtet und stellt den Versuch dar, das Zentrum der DDR-Bezirkshauptstadt Potsdam durch eine Höhendominante zu markieren. Sollte sich in der Zukunft eine glichkeit ergeben, dieses jede Maßstäblichkeit in der Potsdamer Mitte sprengende Gebäude abzutragen oder umzubauen und damit Sichtbeziehungen und Proportionen in der Potsdamer Mitte und im Umfeld des „Landtagsschlosses“ wiederherzustellen und gleichzeitig den Lustgarten als öffentlichen Freiraum zurückzugewinnen, so sollte diese Chance auch ergriffen werden

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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