Beschlussvorlage - 11/SVV/0871

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 7 „Innenbereich“, Teilbereich Ernst-Thälmann-Park (OT Groß Glienicke) ist gemäß § 1 Abs. 8 i. V. m. § 13a BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (siehe Anlage).

 

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Erläuterung

siehe Anlage

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Planungs- bzw. Verfahrenskosten

Mit der Einleitung des Planänderungsverfahrens sind Planungskosten zu erwarten. Nähere Angaben dazu sind im weiteren Verfahren vorgesehen.

 

Realisierungskosten und mögliche Folgekosten

Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der Umsetzung der Planung ist voraussichtlich nicht vor 2014 zu rechnen.

 

Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.

 

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Anlagen

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