Antrag - 12/SVV/0235

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter beauftragt, die Stellen der Geschäftsführer der städtischen Gesellschaften nach Vertragsablauf grundsätzlich neu ausschreiben zu lassen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Der Oberbürgermeister hat in seiner Dienstanweisung zur Korruptionsprävention unter Punkt 7.6.2 Vorgaben zur Personalrotation festgelegt. Demnach sind in sehr hohen Risikogruppen Personalrotationen alle 5 Jahre durchzuführen.

 

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