Antrag - 12/SVV/0290

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Durch die zweifache Beanstandung des Oberbürgermeisters zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Straßenreinigungssatzung und zur Straßenreinigungsgebührensatzung ist erheblicher Schaden entstanden.

Wie die Kommunalaufsicht feststellte, waren diese Beanstandungen nicht berechtigt.

Der Oberbürgermeister und die zuständige Beigeordnete, Frau Müller-Preinesberger, werden für ihr Fehlverhalten gerügt.

 

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Erläuterung

Begründung:

Nachdem bereits im November 2011 klar war, dass die Stadtverordnetenversammlung an den Reinigungsklassen festhalten möchte, hätte der Oberbürgermeister dafür sorgen müssen, dass eine neue Kalkulation für die Straßenreinigungsgebühren als Grundlage für eine gültige Gebührensatzung bestellt wird. Stattdessen hat der Oberbürgermeister, gestützt auf eine falsche Rechtsauffassung, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zweimal beanstandet.

 

 

 

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