Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0319

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

 

Mit Schreiben vom 23.01.2012 beantragten Bürgerrinnen und Bürger des Ortsteils Golm eine Einwohnerversammlung zur Erörterung der künftigen städtebaulichen Entwicklung im Bereich „rdlich In der Feldmark“ (OT Golm). 312 Bewohnerinnen und Bewohner Golms unterzeichneten diesen Antrag.

 

Gemäß § 3 Nr. 2 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam findet eine Einwohnerversammlung in wichtigen Angelegenheiten der Landeshauptstadt Potsdam statt, insbesondere dann, wenn es sich um Planungen oder Vorhaben handelt, die die strukturelle Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam nachhaltig beeinflussen oder die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohner/innen verbunden sind.

 

Nach Prüfung der Voraussetzungen hat der Oberbürgermeister entsprechend § 3 Absatz 2 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Landehauptstadt Potsdam zum 13.03.2012 eine Einwohnerversammlung zur Erörterung der künftigen städtebaulichen Entwicklung im Bereich „rdlich In der Feldmark“ einberufen. Die Amtliche Bekanntmachung der Einwohnerversammlung erfolgte im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam Nr. 3 vom 01.03.2012.

 

Thema der Einwohnerversammlung, an der ca. 100 Personen teilnahmen, waren der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 129 „rdlich In der Feldmark“, der auch Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Oktober/November 2011) war, sowie die zum Zeitpunkt der Einwohnerversammlung vorliegenden Informationen der Verwaltung aus den frühzeitigen Beteiligungsprozessen zu diesem Bauleitplanverfahren.

 

Gemäß § 3 Nr. 2 Buchstabe d der Hauptsatzung sind Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, die Angelegenheiten betreffen, die in der Stadtverordnetenversammlung behandelt werden müssen, dieser unverzüglich durch den Oberbürgermeister zuzuleiten.

 

Zahlreiche der in der Einwohnerversammlung vorgebrachten Aspekte konnten zu einer Präzisierung von Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beitragen. Dies betrifft insbesondere Fragen zur Konkretisierung der Festsetzungen der Allgemeinen Wohngebiete und zur Erschließung des Plangebietes, zur sozialen Infrastruktur sowie zu den geplanten Grünflächen und dem derzeitigen Ausgliederungsverfahren von Teilflächen des Bebauungsplans aus dem Landschaftsschutzgebiet. Auf einige Fragen war wegen des frühzeitigen Stands des Bebauungsplanverfahrens noch keine abschließende Antwort glich.

 

Die wesentlichen Ergebnisse der Einwohnerversammlung sollen noch in die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen werden.

 

Gegen Ende der Einwohnerversammlung wurde ein Antrag „Akzeptanz durch Qualität und Transparenz“ in den Grundzügen vorgestellt, dem eine Mehrheit der Anwesenden zustimmte. Dieser Antrag richtet sich auf die Erarbeitung einer städtebaulichen und landschaftlichen Rahmenplanung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, einen ständigen Informationsaustausch zwischen Verwaltung, Bürgern, Eigentümern, Ortsbeirat und Standortmanagement sowie öffentliche Informationsveranstaltungen zum weiteren Bebauungsplanverfahren.

 

Die Kernpositionen dieses Antrags aus der Einwohnerversammlung sind bereits Gegenstand eines Antrags „Qualifizierung des Vorentwurfes des Bebauungsplans 129 „rdlich In der Feldmark““ (DS 12/SVV/0241), der der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung am 04.04.2012 vorlag.

 

Nicht unmittelbar den Regelungsgegenstand des Bebauungsplans betreffende Aspekte, die in der Einwohnerversammlung vorgetragen wurden, erstreckten sich auf Fragen der städtebaulichen Entwicklung des gesamten Ortsteils Golm.

 

Hierzu wird auf die Beschlussfassung zum Antrag „Maßnahmeplan für den Wissenschaftsstandort Golm“ (DS 11/SVV/0993) der Stadtverordnetenversammlung und den darin ausgesprochenen Arbeitsauftrag an die Verwaltung verwiesen.

 

In der Einwohnerversammlung geäerte Fragen zur Verkehrsentwicklungsplanung von Golm, die über den Regelungsumfang des Bebauungsplans hinaus gehen, sind bereits Gegenstand des Stadtentwicklungsplans Verkehr (s. hierzu u.a. auch die Beschlussvorlage der Verwaltung „Stadtentwicklungskonzept Verkehr (STEK Verkehr)“, DS 12/SVV/0033).

 

Die wesentlichen Unterlagen der Einwohnerversammlung sind im Übrigen zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Landeshauptstadt Potsdam vorgesehen.

 

Auch über die Einwohnerversammlung hinaus besteht ein Kontakt zwischen dem Arbeitskreis „Die Feldmärker“, der aus der Initiative von Bürgerinnen und Bürgern zur kritisch-konstruktiven Begleitung dieses Bebauungsplans entstanden ist, und der Verwaltung. Dieser Kontakt soll – neben der auch weiterhin engen Einbindung des Ortsbeirats und der Einbeziehung der im Umlegungsverfahren beteiligten Eigentümer im Plangebiet – dazu genutzt werden, die seitens der Stadtverordnetenversammlung angestrebte zügige Entwicklung des Bebauungsplans in der erforderlichen Qualität und zugleich in der nötigen Flexibilität zu erreichen, damit die mit dem Aufstellungsbeschluss festgelegte vordringliche Ergänzung des Wissenschaftsparks Golm um forschungsnahes produzierendes Gewerbe und ergänzenden Wohnungsbau zu vertretbaren Konditionen sicher gestellt werden kann.

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